Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Ihre Aufgaben
Das zukünftige Schulleitungsmitglied ist auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes zuständig für die Leitung einer Abteilung mit der Schulform Teilzeitberufsschule in den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Koordination des Stundenplans der Abteilung einschl. Raumplanung
Umsetzung und Weiterentwicklung einer konsequenten und nachhaltigen Qualitätsentwicklung im Sinne des schulischen Qualitätsmanagementsystems
Durchführung von Abteilungskonferenzen
Durchführung von Mitarbeitergesprächen
Übernahme von Personalverantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung in Abstimmung mit der Schulleitung
Kooperation mit den abgebenden Schulen und außerschulischen Organisationen
federführende Koordination der Prüfungsangelegenheiten, Einschulungen, Elternabende und Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Abteilung
Controlling der internen und externen Fortbildungsmaßnahmen der Abteilung
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben- und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Unsere Anforderungen
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Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an beruflichen Schulen im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
mehrjährige Unterrichtserfahrung an einer selbstständigen beruflichen Schule in der Fachtheorie des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenz, fachmethodische Kompetenz, Medienkompetenz, Diagnose- und Reflexionsfähigkeit, Förder-und Beratungskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen in einer erfolgrei-chen Unterrichtsarbeit unter Berücksichtigung neuer Lehr- und Lernformen
Innovationsfähigkeit und Initiative, vorzugsweise nachgewiesen z.B. in der erfolgreichen Umsetzung schulischer Projekte
Fähigkeit zur erfolgreichen Mitarbeit an Schulentwicklungsvorhaben, die über die eigene Unterrichtsarbeit hinausgehen und von gesamtschulischer und/oder profilbildender Relevanz sind
Planungs- und Organisationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen z.B. durch erfolgreiche Tätigkeiten in schulischen Gremien
Dialog-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, vorzugsweise nach-gewiesen z. B. in der erfolgreichen schulinternen Zusammenarbeit und durch erfolgreiche Kooperationen mit Ausbildungs- und/oder Praktikumsbe-trieben oder Institutionen der ausbildenden Wirtschaft
Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
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Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbungsschreiben müssen mir innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen zugehen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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