Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass zur Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (Amtsblatt 01/18) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
Aufgaben- und Tätigkeitsprofil
Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehören neben den Aufgaben einer Studiendirektorin/eines Studiendirektors zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Geschäftsvertei-lungsplan insbesondere folgende Tätigkeiten:
Unterstützung der Schulleitung bei der Koordinierung schulfachlicher Aufgaben als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter an der Beruflichen Schule des Landkreises Hersfeld-Rotenburg in Bebra, bei der
Koordination in den Schulformen Fachoberschule, Fachschule sowie der Berufsschule Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere Organisation und Planung der Klassen- und Kursunterrichte in Zusammenarbeit mit der stellvertretenden Schulleitung einschließlich Umsetzung der abteilungsbezogenen Stunden- und Vertretungsplanung in Zusammenarbeit mit der gesamten Schulleitung
Koordination des Prüfungswesens der Schulformen der Abteilung sowie Mitwirkung bei der LUSD- und Zeugnis-Verwaltung
Information, Unterstützung und Beratung aller Lehrkräfte der Abteilung im Rahmen der Sicherung der Unterrichtsqualität und der pädagogischen Weiterentwicklung in Abstimmung mit der gesamten Schulleitung
Repräsentation der Schule einschließlich Pflege der Kontakte zu den Ausbildungsbetrieben sowie außerschulischen Partnern zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in Absprache mit der Schulleiterin sowie Laufbahnberatungen von Schülerinnen und Schülern
aktive Mitarbeit im Rahmen der Schulentwicklung und des Qualitätsmanagements
Unsere Anforderungen
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Vorausgesetzt werden
Lehramt an beruflichen Schulen mit der Lehrbefähigung in einer Fachrichtung, die an der Schule vertreten ist
mehrjährige Unterrichtserfahrung in den beruflichen Vollzeit- und Teilzeitschulformen
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
Unterrichtliche Erfahrungen
Erfahrung im zentralen und dezentralen Prüfungswesen an beruflichen Schulen
Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule, insbesondere
Erfahrungen und Kenntnisse in Bereichen der Schulorganisation und Schulverwaltung an einer beruflichen Schule
ausgeprägte Kompetenzen und Erfahrungen in der Datenpflege mit Schulverwaltungssoftware (z. B. PPB, LUSD, HESIS, Untis)
Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und außerschulischen Partnern
vielfältige Erfahrungen und Kenntnisse verwaltungsrechtlicher Bestimmungen und Vorgaben im schulischen Kontext
Selbstkompetenz, insbesondere
ausgeprägte Innovationsfähigkeit und Initiative
hohe Belastbarkeit
hohe Organisations- und Planungskompetenz
Soziale Kompetenz, insbesondere
Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Motivationsfähigkeit
Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
Beratungskompetenz
Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
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Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Herr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra
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