Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI. 1/18, S. 35 ff.).
Mitwirkung bei allen das Landesabitur betreffenden Aufgaben in den Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes, einschließlich der Übernahme von Fachausschussvorsitzen im mündlichen Abitur
Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung von Schulentwicklung und Unterrichtsqualität in den Fächern des Aufgabenfeldes II (Umsetzung von Zielen des Schulprogramms, Evaluation, Einsatz von KI, Erarbeitung neuer Prüfungsformate)
Unterstützung der Fachschaften des Aufgabenfeldes II im Bereich der kompetenzorientierten Entwicklung der Curricula auf Basis der Bildungsstandards
Umsetzung und Weiterentwicklung des schulischen Medienbildungskonzepts in den Fachschaften des Aufgabenfelds II
Weiterentwicklung von Konzepten und Projekten im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (z. B. Demokratieförderung, digital gestütztes Lernen und Wettbewerbskultur) in enger Zusammenarbeit mit den Fachschaften
Öffnung der Schule hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Universität Gießen
Teilnahme an Fachkonferenzen
Mitarbeit bei der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst
Koordination der gemeinsamen Beratungs- und Unterstützungsarbeit des schulinternen Beratungsteams, insbesondere Organisation und Leitung regelmäßiger Sitzungen
Unsere Anforderungen
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Für die zu besetzende Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Gymnasien
Fakultas in zwei Fächern aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld
Mehrjährige Unterrichtstätigkeit in den Sekundarstufen I und II
Praxiserfahrung in der Durchführung schriftlicher und mündlicher Abiturprüfungen
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht:
Kenntnisse und Erfahrungen in der Steuerung und Evaluation von Schulentwicklungsprozessen, vor allem in den Bereichen zeitgemäßer Unterrichtsentwicklung und nachhaltiger Qualitätssicherung
Erfahrungen in der Erstellung von Aufgabenvorschlägen für das hessische Landesabitur und bei Prüflesungen im Rahmen des hessischen Landesabiturs
Erfahrung im Fachausschussvorsitz bei mündlichen Abiturprüfungen im Aufgabenfeld II
Umfassende Kenntnisse im Bereich des digitalgestützten Unterrichts
Erfahrungen in der schulischen Beratungs- und Unterstützungsarbeit, bevorzugt mit Schwerpunkt in den Bereichen Suchtprävention und Jugendmedienschutz
Tätigkeiten als Mentor im Rahmen der Schulpraktischen Studien und bei der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst
Tätigkeit in der Bildungsverwaltung oder im didaktisch-pädagogischen Bereich einer Hochschule
Hohe und umfassende Planungs- und Organisationsfähigkeit
Ausgeprägte Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team
Sehr hohe Motivationsfähigkeit und Empathievermögen
Ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit und Beratungskompetenz
Allgemeine Hinweise
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Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Ihre derzeit zuständige Schulleiterin/Ihr derzeit zuständiger Schulleiter,
Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin/Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent,
die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle,
die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle,
* die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle.
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