Fachbereichsleitung III sowie Übernahme von Schulleitungsaufgaben in den schulartspezifischen Bereichen Prävention, Arbeitsschutz und ganztägiges Fördern
Auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplans hat das zukünftige Schulleitungsmitglied insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Qualitätssicherung und –entwicklung im Fachbereich III
Fachausschussvorsitz in allen den Fachbereich III betreffenden Prüfungen, insbesondere bei den mündlichen Abiturprüfungen
Übernahme von Schulleitungsaufgaben in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, insbesondere in den Fächern des Fachbereichs III
Initiierung, Koordination und Evaluation von Projekten, ganztägigen
Förderangeboten vor allem im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich sowie bezogen auf das spezifische Profil der Schule
Mitwirkung bei Personalführungs- und Personalentwicklungsaufgaben, insbesondere mit Blick auf die Schulentwicklung im Fachbereich III sowie in dem Bereich Arbeits- und Datenschutz. Die private Trägerschaft berücksichtigend, bezieht sich diese Verantwortungsübernahme sowohl auf das pädagogische Personal als auch auf das Verwaltungs- und technische Personal.
Übernahme von Schulleitungsaufgaben im Hinblick auf die Prozesssteuerung und Evaluation der schulspezifischen Prävention und ganztäglichen Förderung
Unsere Anforderungen
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Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Gymnasien in zwei Fächern des mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeldes
Mehrjährige Erfahrungen als Prüfer/Prüferin in Grund- und Leistungskursen im Landesabitur
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Hohe Organisations- und Innovationsfähigkeit verbunden mit strategischer Kompetenz, vorzugsweise nachgewiesen in der Konzeptentwicklung und Steuerung von Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozessen
hohe Team- und Konfliktfähigkeit in Verbindung mit hoher Rollenklarheit sowie Beratungskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch mehrjährige verantwortliche Tätigkeit in Sicherheitsfragen
erfolgreiche Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule, vorzugsweise nachgewiesen durch Koordinierung, Steuerung und Evaluation von Präventionsfragen
ein hohes Maß an Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
hohe unterrichtliche Kompetenz, insbesondere hohe fachwissenschaftliche, fachdidaktische und fachmethodische Kompetenz bezogen auf die Fächer im dritten Aufgabenfeld
hohe Diagnose-, Beurteilungs- und Förderkompetenz
ein hohes Maß an Belastbarkeit
Allgemeine Hinweise
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Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbungsschreiben müssen mir innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen zugehen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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