Die allgemeinen Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017, dem Erlass zur Veröffentlichung von Stellenausschreibungen vom 15.12.2021.
Ihre Aufgaben:
Übernahme der Ganztagskoordination
Unterstützung bei der Erstellung des Vertretungs-, Aufsichts- und Raumplans
Unterstützung bei der Pflege der Lehrer- und Schülerdatenbank
Koordination der Praktikanten und Hospitanten
Verwaltung der schuleigenen Homepage
Weiterentwicklung und Evaluation des Schwerpunktes der Montessori Pädagogik an der Diesterwegschule
Aufgaben im Schulleitungsteam:
Unterstützung bei der Stundenplanerstellung
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Konferenzen
Kooperation mit Betreuungsträger, Amts für soziale Arbeit, Ehrenamtlichen
Unterstützung in der Budgetverwaltung
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Institutionen
Unsere Anforderungen
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Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Grundschulen
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden :
Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
Kenntnisse in der Montessori Pädagogik oder die Bereitschaft zur Weiterqualifizierung in diesem Bereich sowie die Bereitschaft, die Prinzipien der Montessori Pädagogik in der eigenen praktischen Arbeit umzusetzen
Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
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Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Beware of fraud agents! do not pay money to get a job
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