Auf die Tätigkeit als Hauptsachbearbeitung für IStR entfallen 0,1 VZÄ. Der übersteigende Anteil der persönlichen Arbeitszeit ist für den Einsatz in der Allgemeinen Veranlagungsstelle - AVSt (mit Personengesellschaften) - als Bearbeiterin/Bearbeiter der Laufbahngruppe 2.1 (Bearbeiterin/Bearbeiter des Teams) vorgesehen.
Das Finanzamt Neumünster ist u.a. für die Festsetzung und Beitreibung von Landes- und Bundessteuern für Neumünster und die umliegenden Gemeinden zuständig. In unserer Behörde sind ca. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Die bzw. der HSB IStR prüft grenzüberschreitende Sachverhalte und die Anwendung der bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen, welche die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie die zwischenstaatliche Amtshilfe regeln.. Sie/Er unterstützt die Hauptsachgebietsleiterin/den Hauptsachgebietsleiter IStR bei deren/dessen Tätigkeiten.
Zu den Aufgaben gehört die Bearbeitung von Allgemeinsachen, insbesondere
Beurteilen grenzüberschreitender Sachverhalte und die Prüfung der Anwendung der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen, welche die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie die zwischenstaatliche Amtshilfe regeln
Anträge auf Erteilung verbindlicher Auskünfte im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten
Anträge auf Erteilung eines zwischenstaatlichen Verständigungs-, Schieds- oder Streitbeilegungsverfahrens
eingehende ausländische Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern), die mit Hilfe des eFCA Programms bearbeitet werden;
ausgehende Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte an andere Staaten im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern) im Veranlagungsbereich,
Vorbereiten von Amtsverfügungen und Entwickeln von Bearbeitungshilfen (z.B. praxisorientierter EDV-Einsatz)
Statistiken zum Außensteuergesetz (§ 6 AstG),
Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO (BZSt 2 Meldungen),
Bearbeitung von eingehenden länderbezogenen Berichten (Country by Country- Reporting – CbCR),
Meldungen an die Informationszentrale – Ausland beim BZSt (IZA) und Nutzung der ISI-Datenbank,
Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen oder Beglaubigungen, die mit einer Apostille versehen werden sollen
Fortbilden der Finanzamtsbeschäftigten und Teilnehmen an Fachtagungen
Beteiligung an der Beurteilung von Auslandssachverhalten anderer Dienststellen
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
abgeleistete Probezeit
umfassende Erfahrungen in der Steuerverwaltung, davon mindestens 5-jährige Erfahrung in der Veranlagung von natürlichen Personen, Personengesellschaften und/oder Körperschaften.
grundsätzliches Interesse für das Internationale Steuerrecht sowie die Bereitschaft, sich in die komplexe Materie einzuarbeiten und sich stets fortzubilden.
Es bleibt vorbehalten, die Auswahlentscheidung auf der Grundlage von Vorstellungsgesprächen zu treffen.
Anforderungen des Arbeitsplatzes:
überzeugende Bewältigung der übertragenen Aufgaben in der vorgegebenen Zeit unter Berücksichtigung der Ziele und Prioritäten
ausgeprägte Kompetenz bei der Anwendung des vorhandenen Fachwissens,
hohes Maß an Bereitschaft zur Mitgestaltung von Veränderungen,
ausgeprägte Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
* ausgeprägte Fähigkeit zum Selbstmanagement
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