Das Finanzamt Nordfriesland ist als untere Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für den örtlichen Finanzamtsbezirk (Kreis Nordfriesland) zuständig. Standort des Finanzamtes ist Husum. In Leck befindet sich eine Außenstelle. Das Finanzamt Nordfriesland hat ca. 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die bzw. der HSB IStR prüft grenzüberschreitende Sachverhalte und die Anwendung der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen, welche die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie die zwischenstaatliche Amtshilfe regeln.. Sie / Er unterstützt die Hauptsachgebietsleiterin / den Hauptsachgebietsleiter IStR bei deren/dessen Tätigkeiten.
Zu den Aufgaben gehört die Bearbeitung von Allgemeinsachen, insbesondere
Beurteilen grenzüberschreitender Sachverhalte der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen, welche die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie zwischenstaatlicher Amtshilfe regeln.
Beteiligung an der Beurteilung von Auslandssachverhalten anderer Dienststellen.
Bearbeitung von verbindlichen Auskünften im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung eines zwischenstaatlichen Verständigungs-, Schieds-oder Streitbeilegungsverfahrens.
Bearbeitung eingehender ausländischer Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern), die mit Hilfe des eFCA-Programms bearbeitet werden.
Bearbeitung von eingehenden länderbezogenen Berichten (Country by Country-Reporting-CbCR).
Die Vorbereitung von Amtsverfügungen und Entwicklung von Bearbeitungshilfen ( z.B. praxisorientierter EDV-Einsatz).
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildung- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1.Einstiegsamt der Steuerverwaltung
Abgeleistete Probezeit
Umfassende Erfahrung in der Steuerverwaltung, mindestens eine 3-jährige aktuelle Erfahrung in der Allgemeinen Veranlagungsdienststelle (AVSt ESt, AVST PG, AVSt L+F) mit der Veranlagung von natürlichen Personen oder Personengesellschaften.
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen
Fundierte Sachkompetenz
Überzeugende Zweckmäßigkeit des Handelns
Hohes Maß an Eigenständigkeit/Initiative
Sichere Urteilsfähigkeit
Überzeugende Ausdrucksfähigkeit
Verantwortungsbereitschaft
Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen
Ausgeprägte soziale Kompetenz
Bereitschaft zum lebenslangen Lernen
Nutzung aktueller technischer Methoden (Datennutzung, automatisierte und digitale Prozesse)
Grundsätzliches Interesse für das internationale Steuerrecht, sowie die Bereitschaft, sich in die komplexe Materie einzuarbeiten und sich stets fortzubilden.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A12 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach dem TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
ein kollegiales Arbeitsklima
ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
individuelle Personalentwicklung
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
30 Tage Urlaub im Jahr
ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
* eine gute Anbindung an den ÖPNV
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