Das Finanzamt Stormarn ist mit seinen ca. 300 Bediensteten als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für den Finanzamtsbezirk Kreis Stormarn zuständig.
Bearbeiten von Allgemeinsachen, insbesondere
Unterstützen der Hauptsachgebietsleiterin / des Hauptsachgebietsleiters IStR bei deren / dessen Tätigkeit
Beurteilen grenzüberschreitender Sachverhalte und die Prüfung der Anwendung der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen, welche die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie die zwischenstaatliche Amtshilfe regeln.
Anträge auf Erteilung verbindlicher Auskünfte im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten
Anträge auf Erteilung eines zwischenstaatlichen Verständigungs-, Schieds- oder Streitbeilegungsverfahrens
eingehende ausländische Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern), die mit Hilfe des eFCA Programms bearbeitet werden
ausgehende Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte an andere Staaten im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern) im Veranlagungsbereich
Statistiken zum Außensteuergesetz (§ 6 AStG)
Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO (BZSt 2 Meldungen)
Bearbeitung von eingehenden länderbezogenen Berichten (Country by Country-Reporting - CbCR)
Meldungen an die Informationszentrale - Ausland beim BZSt (IZA) und Nutzung der ISI-Datenbank
Ausstellung von Ansässigkeitsbescheingungen oder Beglaubigungen, die mit einer Apostille versehen werden sollen
Fortbildungen der Finanzamtsbeschäftigten und Teilnehmen an Fachtagungen
Beteiligung an der Beurteilung von Auslandssachverhalten anderer Dienststellen
Vorbereiten von Amtsverfügungen und Entwickeln von Bearbeitungshilfen (z.B. praxisorientierter EDV-Einsatz)
Ein übersteigender Zeitanteil wird mit Aufgaben der Laufbahngruppe 2.1 (A 11 Funktion) in der Veranlagung von natürlichen Personen und/oder Personengesellschaften ausgefüllt.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte
Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
abgeleistete Probezeit
umfassende Erfahrungen in der Steuerverwaltung, davon mehrjährige Erfahrungen in der Allgemeinen Veranlagungsstelle insbesondere eine mehr als einjährige Tätigkeit in der schwerpunktmäßigen Veranlagung von Personengesellschaften (AVSt-PG)
Erfahrung in der zentralen Bearbeitung Internationales Steuerrecht (mind. 3 Jahre)
Anforderungen des Arbeitsplatzes
Bewältigung der übertragenen Aufgaben in der vorgegebenen Zeit unter Berücksichtigung der Ziele und Prioritäten
Sachgerechte Anwendung des Fachwissens
hohes Maß an Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen
hohes Maß an Bereitschaft zur Mitgestaltung von Veränderungen
Das Führen von Auswahlgesprächen bleibt vorbehalten.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach dem TV-L.
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