für eine unbefristete Teilzeitstelle. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt 15,00 Stunden/Woche.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetz. Sie wirkt sowohl innerhalb der Verwaltung als auch nach außen und unterstützt die Stadt Tornesch bei der Umsetzung des Verfassungsziels der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen. Fachlich arbeitet Sie weisungsfrei und direkt dem Bürgermeister zugeordnet. Im Einzelnen umfasst Ihr Aufgabengebiet u.a.:
Unser Angebot
eine unbefristete Teilzeitstelle (15,00 Stunden die Woche)
eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
eine Eingruppierung in bis zu Entgeltgruppe 9c TVöD (1.500,57€ – 2.068,13 € brutto/mtl.). Die konkrete Höhe hängt vom Umfang der Berufserfahrung ab
30 Tage Urlaub (bei einer fünf-Tage-Woche)
regelmäßige Tariferhöhung des Entgelts
Zuschuss zum Deutschlandticket
Mobiles Arbeiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
soziale Leistungen des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgung, Sonderzuwendungen)
NAH.SH-Jobticket oder Zuschuss zum Fahrradkauf oder Fitnesszuschuss
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Beratung und Unterstützung der Dienststelle bei personellen, organisatorischen und strukturellen Maßnahmen die Frauen und Männer betreffen, insbesondere Personalauswahlverfahren, Projekte und Prozesse gemäß Schleswig-Holsteinischen Gleichstellungsgesetz
Beteiligung bei der Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans alle 4 Jahre
Beratung von Mitarbeitenden zu Fragen der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit, Durchführung von Informations- und Aufklärungsmaßnahmen
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahren zur Umsetzung der Gleichstellung
Beratung von Bürgerinnen, Bürgern und der Kommunalpolitik
Planung und Durchführung von Veranstaltungen, wie der Umsetzung der Istanbul Konvention, insbesondere eines Aktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Aktive Mitarbeit in Gremien und Netzwerken und Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Institutionen zur Förderung der Gleichstellung
Eigenverantwortliche Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zu Gleichstellung
Budgetverwaltung
Unsere Anforderungen
eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit abgelegter II. Angestelltenprüfung oder einen Studienabschluss in einem dem Aufgabengebiet dienlichen Fachgebiet, wie Verwaltungs-, Soziologie-, Sozial-, Rechts-, Bildungs-, Erziehungswissenschaften oder ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/FH) der Fachrichtung Gender Studies, Soziologie, Soziale Arbeit oder Psychologie
Mehrjährige Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung ist wünschenswert
Ausgeprägte Kommunikation- und Kooperationsfähigkeit
Fähigkeit zu analytischen, strategischen und konzeptionellen Arbeiten
Die Stadt Tornesch fördert aktiv die Gleichstellung aller Bewerbenden. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen der Bürgermeister Christopher Radon, per E-Mail: christopher.radon@tornesch.de oder die büroleitende Beamtin, Frau Inga Ries - Tel. 04122 / 95 72-101, E-Mail: inga.ries@tornesch.de – gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin zum laufenden Auswahlverfahren ist Frau Stefanie Stegen – Tel: 04122 / 95 72-104.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Laden Sie einfach Ihre Bewerbungsunterlagen über unser Online-Portal hoch: Karriere Board | Stadt Tornesch
oder
per E-Mail bis zum 26.10.2025 an
personal@tornesch.de
Die Stadt Tornesch fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Bewerbungen werden, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität berücksichtigt.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt.
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