in Mechatronik, Prozessmesstechnik, Fahrzeugelektronik und Elektromobilität für Ingenieurstudiengänge (Bachelor und Master) verbunden mit der Bereitschaft, Module im Grundlagenbereich anzubieten bzw. zu übernehmen
Konzeptionelle Gestaltung und Weiterentwicklung
der Studienformate und Studiengänge gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen
Angewandte Forschung
, zunehmend in interdisziplinären Teams aus Ingenieurwissenschaften, Informatik und Wirtschaft
Wissenstransfer in die Region
und Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Akteuren wie beispielsweise Schulen, Wirtschaftsförderern und Firmen
Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
der Hochschule
Nachgewiesene wissenschaftliche Kompetenz auf dem Gebiet der Mechatronik
, insbesondere in der Systemintegration komplexer mechatronischer Systeme (z. B. modellbasierte Entwicklung, Hardware-in-the-Loop, Embedded-Systems-Integration)
Ausgewiesene Industrieerfahrung ergänzt um Forschungskompetenzen
in der Messtechnik (Sensorik, Signalverarbeitung, Messdatenfusion), idealerweise mit Anwendungen in dynamischen, echtzeitkritischen Systemen
Fundierte Expertise in der Fahrzeugelektronik
, z. B. in den Bereichen Steuergeräte, E/E-Architekturen, CAN-/FlexRay-/Automotive Ethernet-Kommunikation sowie funktionale Sicherheit (ISO 26262) und Diagnosesysteme
Leidenschaft für die Lehre
, ausgeprägte Motivation und die Fähigkeit, Wissen effektiv, praxisnah und inspirierend in Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache zu vermitteln
Nachweisbare pädagogische und didaktische Eignung
und fachlich relevante
Lehrerfahrung
in der Hochschullehre, verbunden mit der Bereitschaft, innovative Lehrkonzepte weiterzuentwickeln
-
Erfahrung in interdisziplinärer Forschung und Entwicklung
, idealerweise mit nach-gewiesener Drittmittelakquise und Publikationstätigkeit
Viele
Freiräume für individuelle Gestaltung, Profilierung und Schwerpunktsetzung
innerhalb des Fachbereiches
Gestaltung von
bereits akkreditierten
Studiengängen
und neuen Vorhaben
Durchführung spannender Projekte in der Lehre und der Forschung
in einem interdisziplinären Team aus motivierten Kolleginnen und Kollegen in einem dynamischen Umfeld
Einstellungsvoraussetzung ist neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH. Danach sind mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung sowie die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nach-gewiesen wird, erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/.Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professorin oder Professor in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre Partnerin oder Ihren Partner.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis zum
31.12.2025
an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Prof. Dr. habil. Sven Tode, direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorsitzende des Berufungsausschusses, Herr Prof. Dr.-Ing. habil. Bernd Löhlein, per E-Mail unter bernd.loehlein@hs-flensburg.de gerne zur Verfügung.
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