Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Ihre Aufgaben
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Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Das Tätigkeitsfeld ergibt sich nach dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Grundschulen in Hessen vom 01.02.2018.
Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
Beratung von Schülerinnen und Schülern.
Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses.
Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
In multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:
Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen.
Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis.
Unterstützung im Unterricht
Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern
Unsere Anforderungen
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Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Die Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft setzt einen der folgenden Abschlüsse voraus:
Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter
Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Bachelor Studiengang Pädagogik (B.A. Pädagogik)
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen.
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Bereitschaft zur Einarbeitung in bestehende Teamstrukturen
Kompetenzen und Fähigkeiten, die als besonders relevant angesehen werden:
Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Kommunikationskompetenz
Beratungskompetenz
Genderkompetenz
Interkulturelle Kompetenz
Organisationsfähigkeit
Kooperationsfähigkeit
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Unsere Angebote
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Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Landesticket
Allgemeine Hinweise
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Wichtige Anmerkungen:
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Allgemeine Hinweise:
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation gemäß Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten nach Abschnitt VII TV EGO-L-H nach
E 6 bis E 10 TV-EGO-L-H.
Der Beschäftigungsumfang umfasst: ______0,25 ______
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen. Ein Fortbildungsportfolio mit den auf das Profil der Stelle bezogenen Einzelnachweisen genügt.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, bitten wir darum, diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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