allgemeine Tätigkeiten der Sozialarbeit im Planungsbezirk/Sozialraum:
+ präventives Anbieten erforderlicher, persönlicher und sachlicher Hilfen, entsprechend der analytischen Erabeitung der sozialen Struktur der Planungsregion/des Sozialraumes
+ Aufgreifen von Notständen, Ergründen von Ursachen und Aufzeigen von Möglichkeiten zu deren Überwindung oder Beseitigung
+ präventive bzw. fallbezogene Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus anderen Fachämtern der Verwaltung, Trägern der Jugendhilfe, Jobcenter, Ärzten sowie Therapeuten
+ Initiierung von Arbeitskreisen, Fachforen oder Gremien Bearbeitung von Leistungen nach § 35a ff. SGB VIII:
+ Antragsbearbeitung, Bedarfserfassung sowie Erstellung einer psychosozialen Analyse mit Schlussfolgerung zur Notwendigkeit und Geeignetheit einer ambulanten, teilstationären oder stationären Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige
+ fachliche und finanzielle Steuerung der Hilfe mittels Gesamt/Teilhabe und Hilfeplanverfahren
+ Nachsorge und -betreuung nach Beendigung der jeweiligen Hilfe Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Amtsgericht, Oberlandesgericht):
+ Anrufung des Familiengerichtes bei geschlossener Unterbringung nach § 1631b BGB
+ Erstellen von sozialpädagogischen Verfahren
+ Mitwirkung bei Überprüfungsverfahren regional übergreifende Netzwerkarbeit, u.a. Initiieren bzw. Mitwirken in Arbeitskreisen, Foren oder Gremien
einen erfolgreichen Abschluss als SozialarbeiterIn (Diplom/B.A.) mit staatlicher Anerkennung oder einen erfolgreichen Abschluss der Rehabilitatiospädagogik (Diplom/B.A.)
alternativ: ein erfolgreicher Abschluss zum/r DiplompädagogIn bzw. zum/r ErziehungswissenschaftlerIn oder zum/r KindheitspädagogIn mit staatlicher Anerkennung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen Tätigkeiten von Sozialarbeitern mit staatlicher Anerkennung ausüben können
Auffassungs- und Urteilsvermögen, Flexibilität, ein ünberzeugendes Auftreten, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Einfühlungsvermögen, Kommunikations- und Informationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz
ein Führungszeugnis gemäß §72a SGB VIII
einen Pkw-Führerschein (bitte Nachweis erbringen)
Welche Voraussetzungen sind wünschenswert?
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praktische Erfahrung in der Sozialarbeit
fachspezifisches Verwaltungs- und Rechtswissen
Sie sind interessiert?
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