Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst Schulverwaltung und Regionale Bildungsberatung (FD 40-2) des Kreises Wesel sucht für die Hilda-Heinemann-Schule – Förderschule für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – mit Dienstort Moers zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31.07.2028 in Teilzeit mit 23 Wochenstunden eine/n
Schulsozialarbeiterin / Schulsozialarbeiter (m/w/d)
Ihre Aufgaben
eigenverantwortliche präventive Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern im Vorfeld von Krisen
sozialarbeiterische bzw. sozialpädagogische Betreuung einzelner Schüler/innen (einschließlich regelmäßiger kollegialer Praxisberatung und Teilnahme an Teamsitzungen und Konferenzen
eigenverantwortliche Eltern- und Familienberatung vor dem Hintergrund der eingehenden Kenntnisse über das Kind / die/den Jugendliche/n
Beratung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes
Kooperation mit der Regionalen Schulberatung
Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen
soziale Gruppenarbeit / sozialpädagogische Angebote für Klassen
Einzelberatung und weitergehende Hilfen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Betreuung von Schüler/innen bei Ausflügen und Klassenfahrten
Beratung der Lehrkräfte
Ein Impfschutznachweis gegen Masernerkrankungen wird vorausgesetzt.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegt. Die Aufgaben enthalten Außendiensttätigkeiten, für die das Führen des eigenen Fahrzeuges gegen Kostenerstattung vorausgesetzt wird.
Die für eine Freistellung während der Schulferien erforderlichen Zeiten, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen, sind während der Schulzeit herauszuarbeiten.
Anforderungen
Zwingende Voraussetzungen
Nachweis über den Abschluss Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in (FH-, Diplom-, oder Bachelor-abschluss)
Wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten
Erfahrung im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern/Jugendlichen
Erfahrung im Schuldienst
Bereitschaft, sich auf flexible Arbeitszeiten einzulassen
Kommunikations- und Teamfähigkeit
strukturierte, zielorientierte Arbeitsweise mit hohem Anspruch an eigene Leistung
selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie Ideenreichtum
sicherer Umgang mit deutscher Sprache in Wort und Schrift
hohe Belastbarkeit und Stressresistenz
gutes analytisches Denkvermögen zur Lösung auch komplexer Sachverhalte
Konditionen
Was der Kreis Wesel Ihnen bietet
Bezahlung nach Entgeltgruppe SuE 12 TVöD, jährliche leistungsorientierte Bezahlung
betriebliche Altersvorsorge ohne Eigenanteil
Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (z. B. Gleitzeit, flexible Arbeitszeitmodelle, betrieblich geförderte Kindertagespflege, Sommerferienbetreuung)
Angebote zur Gesundheitsvorsorge (z. B. Betriebssport, Gesundheitsseminare und -tage, externe Mitarbeitendenberatung)
Kontakt und Information
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Herrn Fengels Koordinationsleitung Förderschulen unter der Tel.-Nr. 0281/207-2206 oder per E-Mail
eric.fengels@kreis-wesel.de
, sowie der Schulleiterin der Hilda-Heinemann-Schule, Frau Boch, unter Tel.-Nr. 02841-999460. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr. Hier
können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.kreis-wesel.de
Zum Bewerbungsverfahren
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.
Haben Sie Interesse?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 04.01.2026 über unser Bewerbungsportal.
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