Im Fachbereich Jugend und Schule sind in der Abteilung „Jugendförderung und Jugendsozialarbeit“ (FB 45/200) zum nächstmöglichen Zeitpunkt drei Stellen im Umfang von 19,5 Stunden, 29,25 Stunden und 39 Stunden sachgrundlos befristet für ein Jahr in der Funktion als Schulsozialarbeiterin bzw. Schulsozialpädagogin (m/w/d) an Grundschulen zu besetzen.
Aufgrund der sachgrundlosen Befristung sind Personen, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadt Aachen standen, daher leider vom Bewerber*innenkreis ausgeschlossen.
Die Aufgabenerfüllung der Schulsozialarbeit geschieht vor dem gesetzlichen Hintergrund des § 13a SGB VIII sowie des Schulgesetzes NRW und weiterer rechtlicher Vorschriften. Die Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, das mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert.
Schulsozialarbeit begleitet die Kinder und Jugendlichen während des Prozesses des Erwachsenwerdens. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Schülerinnen (unter besonderer Berücksichtigung der Benachteiligten und Beeinträchtigten), Sorgeberechtigten sowie Lehrkräfte und anderer Fachkräfte am Ort Schule. Dabei arbeiten die Schulsozialarbeiterinnen nach den Grundsätzen und Methoden der Sozialen Arbeit und übertragen diese auf das System Schule. Ihre Angebote sind sowohl präventiv als auch intervenierend bei konkreten Problemstellungen. Ziel ist die Optimierung der schulischen und sozialen Integration der jungen Menschen. Die Schulsozialarbeit ist jeweils ausgerichtet nach Schulform, -größe, -ausstattung und -programm.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet bzw. Stellenprofil informieren Sie sich gerne bei der angegebenen Kontaktperson.
Weitere Informationen zur Abteilung Jugend und dem Tätigkeitsfeld Schulsozialarbeit finden Sie hier: https://serviceportal.aachen.de/suche/-/egov-bis-search/service/3651.
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