Über uns
Die Eppsteinschule ist eine verbundene Haupt- und Realschule in Hanau
Steinheim, die an drei Tagen im Profil 1 ganztägig arbeitet. Es werden jährlich
ca. 600 Schülerinnen und Schüler in 26 Regelklassen von ca. 55 Lehrerinnen
und Lehrern unterrichtet. Die Beschulung von Seiteneinsteigern findet in zwei
lntensivklassen statt. Unsere Bildungs- und Erziehungsarbeit ist mit den ortsansässigen
Vereinen, sozialen Einrichtungen und den Kirchengemeinden des
Stadtteils vernetzt.
Verweis auf die Homepage
Eppstein-Schule
Die Einstellung erfolgt im Rahmen des Startchancen-Programms.
Die Beschäftigungsdauer ist zweckbefristet bis zum 31.07.2029.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 20/40 Wochenstunden.
Ihre Aufgaben
Unterstützung von Lehrkräften bei der organisatorischen Vorbereitung und
technischen Durchführung besonderer Lernvorhaben und der Umsetzung
von Arbeitsaufträgen
o Vorbereitung von Dokumenten nach Weisung der Lehrkraft und Übernahme
von Vervielfältigsaufträgen.
o Bereitstellung von Arbeitsaufträgen im Vorfeld des Unterrichts (z.B. Digitalisierung
und Hochladen von Arbeitsblättern) im Auftrag der Lehrkraft.
o Ausgabe und Einsammlung von Materialien und digitalen Endgeräten.
Vorbereitung des Einsatzes digitaler Endgeräte im Unterricht (z.B. Einbindung, WLAN, Anschluss an Drucker, Ladezustand)
Unterstützung der Lehrkraft bei der Aufsicht im schulischen Alltag als Hilfskraft
beispielsweise bei der Aufsichtsführung in der Schule (Pausen, Mittagspausen,
vor und nach dem Unterricht, Zwischenstunden), während des offenen Unterrichtsbeginns oder offener Unterrichtsphasen, im fachpraktischen
Unterricht oder bei Klassenarbeiten.
Vorbereitung und Organisation von Unterrichtsgängen, ein- und mehrtägigen
Klassenausflügen und Exkursionen (z.B im Rahmen des Fachunterrichts
und der Berufsorientierung) sowie Begleitung von eintägigen Klassenausflügen
und Exkursionen (Unterstützung der Lehrkraft bei der Vorbereitung und Begleitung
Unsere Anforderungen
Vorausgesetzt wird:
Abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann
Unsere Anforderungen:
. Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse zur Kommunikation mit den
Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften, der Schulleitung und allen
sonstigen in der Schule tätigen Personen.
o Sie respektieren die freiheitlich demokratische Grundordnung und treten für
sie ein.
. Sie respektieren die politischen und religiösen Anschauungen anderer und
wahren im Umgang mit Schülerinnen und Schülern weltanschauliche Neutralität.
Vor Aufnahme der Beschäftigung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage
bei einer Behörde (Belegart OE) vorzulegen.
Wünschenswert ist/sind :
Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, z.B. durch entsprechende
Tätigkeiten in Kirchen oder Sportvereinen.
Unsere Angebote
Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Personennah- und Regionalverkehrs in
Form einer persönlichen, nicht übertragbaren Fahrkarte mit der Bezeichnung LandesTicket Hessen.
Hier können Sie sich über weitere Vorteile, die Ihnen das Land Hessen als
Arbeitgeber bietet, informieren:
Arbeitgeber Land Hessen - Vorteile
Allgemeine Hinweise
Auf die im Landesdienst tätigen Beschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags
für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 01. September
2009 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt
gemäß Teil ll Abschnitt 19.6 der Anlage A zur Entgeltordnung zum TV-H abhängig
von der individuellen Qualifikation in Entgeltgruppe S 2 oder S 3. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 erfolgt, wenn die Qualifikation als Kinderpflegerin/
Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung vorliegt.
ln allen anderen Fällen erfolgt eine Eingruppierung in S 2.
Bei Vollzeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche
Arbeitszeit 40 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt aufgrund
der für Schule ungleichmäßigen Arbeitszeiten verbindlich in Absprache mit der
Schulleiterin oder dem Schulleiter. Dies führt zu einer höheren tatsächlichen wöchentlichen
Arbeitszeit bei gleichzeitig mehr freien Tagen (Ferien).
Die Arbeitszeit wird in der Regel auf 5 Wochentage (Montag bis Freitag) verteilt, Urlaubstage müssen in den Ferien genommen werden.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen (z.B. Reisekosten), kann nicht erfolgen
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