Das Finanzamt Flensburg ist mit seinen ca. 300 Bediensteten unter anderem für die Besteuerung der Körperschaften und der Lohnsteuer-Arbeitgeber sowie für die Lohnsteueraußenprüfungen im Kooperationsraum Nord (Finanzämter Flensburg, Eckernförde-Schleswig und Nordfriesland) zuständig. Zudem werden im Finanzamt Flensburg alle beschränkt steuerpflichtigen Personen in Schleswig-Holstein geführt.
Wahrnehmung von fachlichen Leitungsaufgaben
Wahrnehmung von organisatorischen Leitungsaufgaben
Wahrnehmung von Personalführungsaufgaben einschließlich Durchführung aller Aufgaben, die nach den Beurteilungsrichtlinien wahrzunehmen sind
Wahrnehmen von Aufgaben von besonderer Bedeutung und mit sachlich oder rechtlich besonderen Schwierigkeiten sowie die Unterstützung und Unterrichtung der Amtsleitung
Durchführen der vorgesehenen Kontrollaufgaben
Wahrnehmen der Aufgabe als Hauptsachgebietsleitung, sofern eine Bestellung hierzu erfolgt
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind
abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i. V. m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Laufbahnbefähigung für die LGrp. 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
abgeleistete Probezeit
umfassende Erfahrungen in der Steuerverwaltung
besonders ausgeprägtes analytisches Denkvermögen
besonders ausgeprägtes Kommunikationsgeschick
besonders ausgeprägte Innovationsfähigkeit
besonders ausgeprägte Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen
besonders ausgeprägte Fähigkeit die Zusammenarbeit zu fördern
besonders ausgeprägte Verantwortungsbereitschaft
besonders ausgeprägtes Selbstmanagement
Bewerben können sich ausschließlich Beamtinnen, die gemäß Ziffer V. 5. der Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Sachgebietsleiterinnen der Laufbahngruppe 2,1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung in Schleswig-Holstein (Sachgebietsleitungskonzept - SGL-Konzept) vom 26.09.2024 erfolgreich an der gesamten Führungskräfte-Fortbildung gemäß Ziffer V. 3. des SGL-Konzeptes vom 26.09.2024 oder nach den Regelungen des Erlasses vom 09.12.2012 teilgenommen haben oder dieser erfolgreiche Abschluss unmittelbar bevorsteht.
Darüber hinaus kommen für die Besetzung des Dienstpostens planmäßige Beamt*innen der Laufbahngruppe 2.1. Einstiegsamt sowie unbefristet Tarifbeschäftigte in Betracht, die bereits als Sachgebietsleitung (außerhalb des Kommissariats) in einem Finanzamt tätig sind oder waren.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe
A 13 Z
(LGrp. 2.1)erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach dem TV-L (bis zu E 12).
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