Verantwortlichkeit für Social Media und Onlinekommunikation der Stadtverwaltung Schwerin
Entwicklung und Fortschreibung der Kommunikationsstrategie und Contentplanung für die Social-Media-Kanäle der Landeshauptstadt Schwerin inkl. Aufbau und Pflege einer Kommunikationskultur, Identifizierung und Management kritischer Inhalte, strategische Entwicklung von zielgruppenspezifischen Content für verschiedene Plattformen
Beratung der Fachabteilungen und städtischen Kultureinrichtungen zum Social-Media-Einsatz, inkl. Schulung im Umgang mit Social Media und Content-Formaten, Strategien, rechtlichen Vorgaben, Arbeitstools und Datenschutz und Pflege des Social-Media-Netzwerks
Erfassen von Trends und Entwicklungen auf den Kanälen inkl. laufender selbstständiger Weiterbildung zu Social-Media-Trends und Neuerungen
Erstellen von unterschiedlichen Content-Formaten in Wort, Grafik, Foto und Video
aktive Mitarbeit im Verwaltungsstab Vertretung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Aufgaben der Pressesprecherin wie zB: Koordinierung und Beantwortung von Presseanfragen; redaktionelle Begleitung von Presse- und Protokollterminen der Behördenleitung und des Stadtpräsidenten
redaktionelle Betreuung des Stadtportals
Unterstützung und Beratung der Fachbereiche zur Öffentlichkeitsarbeit
Profil
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erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Bachelor) mit den Schwerpunkten Journalismus, digitale Kommunikation, Marketing, Kommunikations-/ Medienwissenschaften oder vergleichbaren Studiengängen fundierte technische und fachliche Kenntnisse im Bereich von Social – Media -Tools,-Platt-formen und -Netzwerken Teamfähigkeit und Belastbarkeit Kooperations-und überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit Eigeninitiative und Kreativität Zuverlässiges, effizientes, strukturiertes und selbstständiges Arbeiten
Über uns
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Die Vergabe der Funktion erfolgt für verbeamtete Personen nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Im Falle beabsichtigter Beförderungen kann eine Berücksichtigung vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben erfolgen.
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