Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie:
flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile Arbeit
… Lust hat, mit Jugendlichen und jungen Menschen zu arbeiten!
… sich gern mit dem Strafgesetzbuch auseinander setzt!
… kommunikativ, offen und neugierig auf Menschen zu geht!
… souverän und fachlich auftritt!
… Freude daran hat, eng mit Justiz und freier Jugendhilfe zu kooperieren!
Folgende Rahmenbedingungen können wir Ihnen bieten:
Stellennummer
2101-06-90ZS
Arbeitszeit:
Teilzeit (mit 25h)
Arbeitsort:
Löbau bzw. Zittau
Vertragsart:
vorerst befristet bis 31.12.2027 nach § 14 Abs. 2 TzBfG (aus diesem Grund richtet sich die Ausschreibung ausschließlich an Bewerbende, welche noch nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Görlitz gestanden haben)
Vergütung:
EG S 12 TVöD-VKA
Bewerbungsfrist:
19.10.2025
Das
Aufgabengebiet
umfasst:
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Information, Beratung und Begleitung straffälliggewordener Jugendlicher, deren Personensorgeberechtigter und Heranwachsenden vor, während und nach einem Strafverfahren nach regionaler Zuständigkeit
Erstellung eines JGH Berichtes im Sinne des § 38 JGG
Beratung und Betreuung von jugendlichen Häftlingen bzw. Heranwachsenden im Strafvollzug, Untersuchungshaft oder Haftvermeidungseinrichtungen
Begleitung und Überwachung richterlicher Weisungen/Auflagen bzw. staatsanwaltschaftlicher Weisungen gemäß § 38JGG sowie Mitteilung an das Gericht bzw. Staatsanwaltschaft wenn die ausgesprochenen Auflagen und Weisungen durch den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden nicht erfüllt werden können und gegebenenfalls Anregungen zur Umwandlung der Sanktionen machen
Netzwerkarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Landkreises, Kooperationspartnerinnen der freien Trägerlandschaften, Anleitung von Praktikantinnen sowie Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen Mitwirkung an Kinder- und Jugendstatistik und Planung des erforderlichen Bedarfs im Rahmen der Jugendhilfeplanung
Gestaltung und Aktualisierung des Informationsmaterials für Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende sowie Vorstellung der Arbeit und Aufgaben der JGH bei Veranstaltungen der freien
Sie
bringen
mit:
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Abschluss mit Diplom oder Bachelor in der Sozialen Arbeit oder in der Sozialpädagogik (FH) oder mit Diplom oder Bachelor in der Heilpädagogik mit jeweils staatlicher Anerkennung oder Diplompädagoge/ Diplompädagogin
fundierte Rechtskenntnisse
Fachwissen im Bereich des Verwaltungshandelns
Eigeninitiative, Kreativität, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Selbstständigkeit
Fähigkeit des autodidaktischen Arbeitens und Vermittlung von Kenntnissen
Kenntnisse der Psychologie und Soziologie des Jugendalters
überzeugendes und selbstsicheres rhetorisches und fachliches Auftreten gegenüber anderen Berufsgruppen
Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft der Nutzung des privaten PKWs für dienstliche Zwecke
Konnten wir Ihr Interesse wecken?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser
Online Bewerbungsverfahren
. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Frau Peukes (015115646405) SachgebietsleiterinFür Fragen zum Verfahren:
Frau Bronlik (03581 663 1620) Personalsachbearbeitung
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