Der Fachdienst Bürgerservice ist das Dienstleistungszentrum unserer Verwaltung, in dem unterschiedlichste Bürgerdienste und Serviceleistungen gebündelt in den einzelnen Fachgruppen angeboten werden. Der Bürgerservice ist unterteilt in drei Fachgruppen: BürgerBüro, Ausländerbehörde, Standesamt. Die Stelle ist befristet für die Dauer einer Elternzeit zu besetzen, voraussichtlich bis März 2027.
Vertragsarten: Vollzeit,Teilzeit
Angebot
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Wird bei Ihnen über die Icons abgebildet
Aufgaben
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Entscheidung über Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen aus dem gesamten humanitären Bereich (Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes) sowie zum Chancenaufenthaltsrecht
Fertigung von Anhörungen und gerichtsfesten Ablehnungsverfügungen ohne Verwendung von Textbausteinen
Führen komplexer Informations- und Beratungsgespräche zur Erarbeitung einer Bleibeperspektive
Schaffung einer sicheren Aktenlage unter korrekter Nachweisführung und Dokumentation der Sachverhaltslage
Entscheidung über Niederlassungserlaubnisanträge des Abschnitts 6 Aufenthaltsgesetz
Profil
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Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des Allgemeinen Dienstes (gehobener Dienst) oder
Bachelor oder Fachhochschulabschluss einer Hochschule bzw. Fachhochschule im Bereich der Verwaltungswissenschaften, alternativ ein für die Tätigkeit inhaltlich förderliches, qualitativ gleichwertiges Studium oder
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in oder erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II
positive Einstellung gegenüber ausländischen Menschen sowie Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft
Konflikt- und Problemlösungsfähigkeit
Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick
Sicheres und schnelles Urteilsvermögen
wünschenswert sind Kenntnisse und erste Berufserfahrung im Aufenthaltsrecht
Erfahrung in der Verwaltungstätigkeit
Flexibilität hinsichtlich im Tagesgeschäft wechselnder Prioritäten und Eilfälle
Erfahrung im Erstellen von Verfügungen ohne Textbausteine
Bereitschaft zum Ableisten mindestens eines Spätdienstes (bis 18.00 Uhr) wöchentlich
Über uns
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Die Vergabe der Funktion erfolgt für verbeamtete Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die verbeamtete Bewerberin/ der verbeamtete Bewerber (m/w/d) kann im Falle beabsichtigter Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.
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