Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen. Eine Aufgabenwahrnehmung in Teilzeit ist möglich, jedoch nicht weniger als 30 Wochenstunden.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Die Einstellung erfolgt befristet auf der Grundlage des Paragrafen 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen stehen oder bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen und dessen Rechtsvorgängern gestanden haben, können nicht berücksichtigt werden.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
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Planung Personaleinsatz und (Nach-)Besetzung vakanter Stellen
+ Prüfung von Möglichkeiten der Besetzung von Stellen aus personalwirtschaftlicher- und rechtlicher Sicht unter Beachtung Stellen-/Haushaltsplan und Anforderungsprofil
+ Durchführung des Ausschreibungsverfahrens
+ Führen der Vorstellungsgespräche und Auswahltests
+ Vorbereitung und Ausfertigung der Arbeitsverträge Personalsachbearbeitung: Bearbeitung zum Beispiel von
+ Umsetzungsmaßnahmen
+ Verlängerungen und Beendigungen von Arbeitsverhältnissen
+ Mutterschutzanzeigen und eventuellen Elternzeiten, Teilzeitanträge
+ Anträgen nach Pflegezeitgesetz/Familienpflegezeitgesetz
+ Nebentätigkeitsanzeigen
+ Festsetzung und Prüfung von Beschäftigungszeiten
+ Zeugniserstellung
+ Jubiläen
+ Untersuchung und Ahndung von Pflichtverletzungen, Vorbereitung und Prüfung der notwendigen Verfahrensschritte bei Dienstvergehen beziehungsweise Vollzug von disziplinarischen Maßnahmen in Rücksprache mit der 1. Sachbearbeiterin Personalwesen und der Sachgebietsleitung
+ Begründung und Beendigung von Beamtenverhältnissen einschließlich Dienstherrnwechsel
+ Beratung aller Beschäftigten in Fragen des Arbeits- und Dienstrechts
Ihr Profil:
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(Fach-)Hochschulstudium (Diplom oder Bachelor) im Bereich Öffentliche Verwaltung, Arbeitsmarktmanagement, Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Personaldienstleistungsmanagement oder Personalmanagement
oder Befähigung der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (früher gehobener Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
oder Abschluss in Verwaltungs-Betriebswirtschaft (VWA)
oder Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt, Kommunalwirtin/Kommunalwirt)
Erfahrung in der Personalsachbearbeitung wünschenswert
ein ausgeprägtes Maß an Beratungs-, Kommunikations-, Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit sowie Diskretion und Loyalität
gute Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
Unser Angebot:
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tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung des TVöD-VKA
tariflich Beschäftigte in der Landkreisverwaltung mit einer aktuell geringeren Vergütung erhalten eine persönliche Zulage nach Paragraf 14 Abs. 3 TVöD
flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Corporate Benefits
Für fachliche Fragen erreichen Sie die Leiterin des Sachgebietes Personalwesen Frau Krause unter der Telefonnummer 03521 725-1123.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen
bis spätestens
17.11.2025
über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt.
Ralf Hänsel
Landrat
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