Das Referat VI 30 hat im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit die Aufgabe, die Fachaufsicht über die Finanzämter wahrzunehmen, die Hausleitung zu beraten, Gesetzgebungsverfahren zu begleiten und das Finanzministerium in fachlichen wie steuerpolitischen Arbeitsgremien auf Bund-Länder-Ebene zu vertreten.
Leitung des Referates,
Wahrnehmung der fachlichen Verantwortung für die Arbeitsbereiche
Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag- und Kirchensteuer, Steuerpolitik,
Wahrnehmung der Personalverantwortung verbunden mit der Förderung und Unterstützung der Mitarbeitenden,
Bearbeitung von Grundsatz- und Einzelfragen der Steuergesetzgebung und der parlamentarischen Vorgänge in Bezug auf die genannten Arbeitsbereiche, die nicht nur eine sehr hohe Fähigkeit zur methodischen und systematischen Rechtsanwendung und ein besonderes Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge erfordern, sondern auch insbesondere die Bereitschaft zu besonderer zeitlicher Flexibilität und eine große Belastbarkeit,
Entwicklung von Steuer- und Verwaltungskonzeptionen unter Berücksichtigung des politischen Meinungsbildes und Erledigung von Anfragen aus dem politischen Raum unter engsten Zeitvorgaben,
Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Bund-/Länder-Gremien verbunden mit teils mehrtägigen Dienstreisen im Bundesgebiet,
Ständiger Kontakt zu den Dienststellen im Lande – auch verbunden mit Dienstreisen innerhalb von Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, der Steuerverwaltung,
Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 5 bzw. 6 Abs. 5 des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes,
Erfüllung der Voraussetzungen der Leitlinien der Personalentwicklung für die Laufbahngruppe 2.2 der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein (VI 3412 – P 1450 A-003-72905/2021 vom 24.01.2022),
Fundierte Fachkenntnisse in den o.g. Aufgabengebieten der Referatszuständigkeit, erworben über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
Fundierte Kenntnisse der Steuerverwaltung,
Feedback geben und annehmen,
Zielgerichtet organisieren und koordinieren,
Analytisch denken,
Veränderungen gestalten,
Innovativ sein.
Für die Besetzung des Dienstpostens kommen Beamtete der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Steuerverwaltung bis Besoldungsgruppe A 15 in Betracht.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 16 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach dem TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum,
ein kollegiales Arbeitsklima,
ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen,
individuelle Personalentwicklung,
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL),
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten,
30 Tage Urlaub im Jahr,
ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement,
* eine gute Anbindung an den ÖPNV.
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