+ Sie arbeiten in einem multiprofessionellen Team, in dem Sie Ihre persönlichen Stärken einbringen können.
+ Sie gewöhnen Kinder nach den Qualitätsstandards der städtischen Kindertageseinrichtungen ein.
+ Unterstützung und Beratung der Eltern, Planung und Durchführung regelmäßiger Elternarbeit
+ Sie dokumentieren Ihre Arbeit im Rahmen der Förderrichtlinien.
+ Förderung der Erziehungspartnerschaften und Teilhabe aller Kinder und Familien am Kita-Alltag zur Stärkung der Bildungschancen
+ Mitwirkung bei Konzeptionsentwicklung und Teambesprechungen Ihr Profil:
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Sie verfügen als Erzieherin, Heilerzieherin oder Heilerziehungspfleger*in über eine staatliche Anerkennung nach einem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz.
Zugelassen werden auch andere sozialpädagogische Fachkräfte, die laut § 4 der Personalverordnung für Kindertageseinrichtungen des Landes NRW über gleichwertige Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen.
Weitere Anforderungen:
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Verantwortungsvolles, selbstständiges Arbeiten
Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
Bereitschaft zur Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen
Sie verfügen über fachliche und soziale Kompetenzen und haben eine offene und wertschätzende Haltung gegenüber Kindern und Eltern.
Zu Ihren Stärken zählen Reflexionsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit.
Informationen:
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Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit attraktiven Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Zu den Vorteilen gehören u.a.:
Sicherer Arbeitsplatz, der nicht von wirtschaftlichen Schwankungen betroffen ist
Möglichkeit von Home-Office
Vielfältige Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
Corporate Benefits
Möglichkeit des Fahrradleasings
Betriebliche Altersvorsorge
Jahressonderzahlung
Erfolgsorientiertes Leistungsentgelt.
Die Stadt Hagen strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und in unterrepräsentierten Berufsbereichen an. Nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) und des Gleichstellungsplans der Stadt Hagen erhalten Frauen beim Vorliegen gleicher Qualifikation daher den Vorzug.
Im Rahmen der bei der Stadt Hagen geltenden Integrationsvereinbarung werden schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie in Ihrer Bewerbung auf die Schwerbehinderung hin.
Wir sind eine moderne und innovative Dienstleistungsverwaltung. Bei uns gehören der Umgang mit Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.
Weitere Informationen zur Stadt Hagen erhalten Sie unter www.hagen.de.
Stellenbewertung: S 8a TVöD SuE
Stellenumfang:Vollzeit/Teilzeit
Befristung:Zur Zeit befristet bis 31.07.2026 (Förderprogramm)
Besetzung:Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: 28.11.2025
Stellenangebot:
281/2025-57
StPlNr.:30016682 u.a.
Kontakt:
Fachbereich Personal und Organisation
Frau Wetzel 02331/207-3455
Fachbereich Jugend und Soziales
Frau von der Crone 02331/207-4469
Frau Budde 02331/207-2928
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