Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
Leitung, Aufbau und Koordination des Dezernats im Sinne des Leitbildes für die schleswig-holsteinische Zuwanderungsverwaltung
prozessuale Gestaltung der Verfahrensabläufe inner- und außerhalb des Dezernats
Entscheidung über die Zuständigkeitsübernahme von Fällen
Festlegung der Form und des Umfangs von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen
Bearbeitung von besonders prioritären Einzelfällen
Entscheidung über die Form und Einleitung sowie Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
Verantwortliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie z.B. dem MSJFSIG, den kommunalen Zuwanderungsbehörden, der Landespolizei, der Bundespolizei, den Staatsanwaltschaften, Gerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Justiz oder Polizei (Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen Justiz oder Polizei müssen in die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste wechseln.) oder
abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Public Administration, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften oder
eine vergleichbare Qualifikation (z. B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II)
Fachkenntnisse im Verwaltungs-, Aufenthalts- und Asylrecht und weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen
Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wären wünschenswert:
Führungserfahrung und ausgewiesene Organisationsfähigkeiten
Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft
schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit
ausgeprägte kulturelle Sensibilität
Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären vorteilhaft
Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung)
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 i.V.m. § 31 Absatz 3 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrganges II möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Firmenfitness mit EGYM Wellpass
* Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
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