Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
Leitung, Aufbau und Koordination des Dezernats im Sinne des Leitbildes für die schleswig-holsteinische Zuwanderungsverwaltung
prozessuale Gestaltung der Verfahrensabläufe inner- und außerhalb des Dezernats
Entscheidung über die Zuständigkeitsübernahme von Fällen
Festlegung der Form und des Umfangs von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen
Bearbeitung von besonders prioritären Einzelfällen
Entscheidung über die Form und Einleitung sowie Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
Verantwortliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie z.B. dem MSJFSIG, den kommunalen Zuwanderungsbehörden, der Landespolizei, der Bundespolizei, den Staatsanwaltschaften, Gerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Justiz oder Polizei (Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen Justiz oder Polizei müssen in die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste wechseln.)oder
abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Public Administration, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften oder
vergleichbare Qualifikation (z. B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II)
Fachkenntnisse im Verwaltungs-, Aufenthalts- und Asylrecht und weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen
nachgewiesene Führungserfahrung und ausgewiesene Organisationsfähigkeiten
Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wünschenswert:
Bereitschaft zur Teilnahme an Rufbereitschaft
ausgeprägte Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude sowie entschlossene und rechtskonforme Entscheidungsfähigkeit
Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit
hohe Belastbarkeit
ausgeprägte kulturelle Sensibilität
Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären vorteilhaft
* Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung
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