Sicherheit und Ordnung
Verwaltung und Büro
Interne Kennziffer
3210 E – 379
Offene Stellen
1
Die Einstellung erfolgt zunächst als
Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV?L
. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.849,24 € brutto (Stand: 01.02.2025).
Nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens
zehnwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW
und einer
Dienstzeit von mindestens achtzehn Monaten im Beschäftigtenverhältnis
ist die spätere
Übernahme in das Beamtenverhältnis
beabsichtigt, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen. Da die
Altersgrenze
für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei
42 Jahren
(für schwerbehinderte Menschen bei
45 Jahren
) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich ist, soll die Bewerberin/ der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als
40 Jahre
sein (schwerbehinderte Menschen nicht älter als
43 Jahre
).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind u. a. mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Telearbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG:
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Der Einsatz erfolgt nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst. Hierzu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen, die Vorführung von Gefangenen und die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die unter dem Link https://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=1463 aufrufbare Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen.
ANFORDERUNGEN:
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Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bildet die Mindestanforderung an einen Schulabschluss.
Die Bewerberin/ der Bewerber muss
die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
Gewähr dafür bieten, dass sie/ er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen (siehe oben); für schwerbehinderte Menschen bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes.
Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens, das einen
schriftlichen Aufgabenteil
und ein
Vorstellungsgespräch
beinhaltet, in die engere Wahl gezogen werden, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten
Sporttest
ablegen. Bewerber/-innen, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.
Eine Beschreibung des justizspezifischen Sporttests finden Sie unter dem Link https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/verwaltung/dez10/05_sachgebiet_5/sammlung/Justizspezifischer_Sporttest.pdf auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm.
Der Sporttest stellt besondere Anforderungen an die Schnell- und Maximalkraft, die Ausdauer und das Koordinationsvermögen der Bewerberinnen und Bewerber. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme.
Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass bei der Bewerberin/ dem Bewerber die erforderliche sportliche Fitness vorliegt.
Dies soll möglichst erfolgen
durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder ? bei Vorliegen einer Behinderung ? des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“ ? bei Vorlage nicht älter als ein Jahr ? oder
durch Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/ Sportverbandes).
Soweit dies nicht möglich ist, muss in der Bewerbung die sportliche Aktivität durch Beifügung einer entsprechenden Beschreibung über Art und Umfang glaubhaft gemacht werden.
Von der Bewerberin/ dem Bewerber wird die Bereitschaft erwartet, vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut den justizspezifischen Sporttest erfolgreich abzulegen.
mit Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit sowie mit den ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucken: