Das Finanzamt Rendsburg ist als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für den Finanzamtsbezirk (überwiegend der Kreis Rendsburg-Eckernförde) zuständig.
Die HSB IStR unterstützt den/die HSGl IStR bei seinen/ihren Tätigkeiten.
Die HSB IStR prüft grenzüberschreitende Sachverhalte und die die Anwendung der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen, welche die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie die zwischenstaatliche Amtshilfe regeln.
Zu den Aufgaben gehören u.a.
Bearbeitung von Vorgängen in eigener Zuständigkeit von
+ Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten,
+ Anträge auf Einleitung eines zwischenstaatlichen Verständigungs-, Schieds- oder Streitbeilegungsverfahrens,
+ eingehenden ausländischen Auskunftsersuchen und Spontanauskünften im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern) die mithilfe des eFCA Programmes bearbeitet werden,
+ ausgehenden Auskunftsersuchen und Spontanauskünften an andere Staaten im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern) im Veranlagungsbereich,
+ Statistiken zum Außensteuergesetz (§ 6 AStG), Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO (BZSt 2 Meldungen),
Bearbeitung von eingehenden länderbezogenen Berichten (Country by Country- Reporting - CbCR),
Meldungen an die Informationszentrale - Ausland beim BZSt (IZA) und Nutzung der ISI-Datenbank und
Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen oder Beglaubigungen, die mit einer Apostille versehen werden sollen.
Auf die Tätigkeit als Hauptsachbearbeitung für IStR entfallen 0,20 VZÄ. Der diesen Anteil übersteigende Anteil der persönlichen Arbeitszeit richtet sich nach der bisherigen dienstlichen Verwendung (wünschenswert wäre eine Tätigkeit in der Veranlagung). Die Übertragung eines anderen Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Steuerverwaltung
abgeleistete Probezeit
umfassende Erfahrung in der Steuerverwaltung, vorzugsweise ausreichend aktuelle Erfahrung mit der Veranlagung von natürlichen Personen, Personengesellschaften oder Körperschaften
grundsätzliches Interesse für das Internationale Steuerrecht sowie die Bereitschaft, sich in die komplexe Materie einzuarbeiten und sich stets fortzubilden
Anforderungen des Arbeitsplatzes:
Fundierte Sachkompetenz
Überzeugende Zweckmäßigkeit des Handelns
Hohes Maß an Eigenständigkeit/Initiative
Sichere Urteilsfähigkeit
Überzeugende Ausdrucksfähigkeit
Ausgeprägte Soziale Kompetenz
Verantwortungsbereitschaft
Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen
Bereitschaft zum lebenslangen Lernen
Es bleibt vorbehalten, die Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Vorstellungsgesprächs zu treffen.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann ein Amt bis zur Besoldungsgruppe
A 12
SHBesOerreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
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