Über uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Schule: Anne-Frank-Schule
Schulort: Offenbach
Schulform: Grundschule
Schulträger: Stadt Offenbach
Stellenumfang: 1,0 Stelle
Besoldungsgruppe: A 12
Besetzung nach Auswahl: sofort
Unsere Anforderungen
Qualifikation: Lehramt an Grundschulen
Fächer: Mathe, Deutsch
Wünschenswert sind Erfahrungen in folgenden Bereichen:
Unterrichtspraktische Erfahrungen
Kenntnisse über das Spannungsfeld von Förderbedarf und Hochbegabung, unter Berücksichtigung von inklusiver Beschulung
Erfahrung in konstruktiver Streitschlichtung
Weiterhin wird erwartet:
Bereitschaft zur Klassenführung
Bereitschaft zur Mitarbeit an der allgemeinen Schulentwicklung
Bereitschaft zur Mitarbeit in schulischen Gremien
Konsequenz und Gelassenheit im Umgang mit Schülern mit besonderem Bedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung
Allgemeine Hinweise
Bewerbungen sind vorzugsweise über das Onlinebewerbungsverfahren einzureichen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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