Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Nattheim (ca. 6600 Einwohner), Landkreis Heidenheim, mit den Ortsteilen Auernheim,
Fleinheim und Steinweiler ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu
besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Hauptveröffentlichung der Stellenausschreibung, nach welcher sich der Beginn
der Einreichungsfrist richtet, erfolgt am 05. Dezember 2025 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg.
Die Wahl findet am Sonntag, 08. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am
Sonntag, den 22. März 2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der
Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die
Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung
genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Hauptveröffentlichung der Stellenausschreibung
und spätestens am Montag, den 09.02.2026, 18.00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit
der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeinde
Nattheim, Fleinheimer Straße 2, 89564 Nattheim, eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der
Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung
wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf
Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von
der Gemeinde Nattheim, Fleinheimer Straße 2, 89564 Nattheim kostenfrei ausgegeben);
eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d)
ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf amtlichem Vordruck, dass
kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt;
Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche
Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates
besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen
kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des
Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von
Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder
Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der
Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§10a Abs. 1 des
Kommunalwahlgesetzes).
Eine öffentliche Bewerbervorstellung ist am Freitag, 27. Februar 2026 um 18:00 Uhr in der
Ramensteinhalle in Nattheim vorgesehen.
Der derzeitige Stelleninhaber tritt nach 32 Dienstjahren nicht erneut zur Wahl an.
MNCJobs.de will not be responsible for any payment made to a third-party. All Terms of Use are applicable.