Kollegiales Umfeld und Abwechslung sind zwei Hauptmerkmale im Gesundheitswesen. Wir tun das was wir tun mit Liebe. Ein Lächeln kann ansteckend wirken.
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Kein Zeitdruck
Uns ist wichtig, dass all unsere Mitarbeiter/innen Ihre Aufgaben mit Sorgfalt und Hingabe erledigen. Ohne Zeitdruck und anderen negative Ablenkungen.
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Persönlich & Kollegial
Wir legen großen Wert auf ein freundliches Miteinander. Der respektvolle Kontakt zwischen allen Mitarbeiter/innen ist nicht nur wichtig sondern Pflicht.
Betreuungskraft für ambulante Dienste gem.
§45a SGB XI (§8 AnFöVo)
Sie würden gerne in der Betreuung arbeiten, besitzen aber noch keine passende Qualifikation?
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVo) am 01.01.2017 haben sich die Bedingungen für die Tätigkeit in der ambulanten Betreuung von Senioren verändert.
Auf Basis dieser hier angebotenen Basisqualifizierung können Sie als Betreuungskraft im ambulanten Dienst die zu betreuenden Personen in ihren Alltagsaktivitäten unterstützen.
Zielgruppe:
Personen, die Interesse an der Arbeit mit älteren Menschen haben
Personen, die eine Umschulung planen
Helfer in der Pflege ohne Qualifizierung
Die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §45a SGB XI hat folgende Inhalte:
Basiswissen über Krankheit- und Behinderungsbild
Basiswissen zum Gesetze über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Angemessenes Grund- und Notfallwissen im Umgang mit
Pflegebedürftigen
Wahrnehmung des Sozialen Umfeldes und des bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
Haushaltsführung und Hauswirtschaft
Grundkenntnisse über Angebote zur Unterstützung im Alltag
Dauer:
* 40 Unterrichtsstunden Theorie
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