Bei dem Arbeitsgericht Darmstadt ist ab dem 1. Januar 2026 eine Stelle in einer Serviceeinheit zu besetzen.
Das Arbeitsgericht Darmstadt ist erstinstanzlich zuständig für Streitigkeiten aus dem Bereich des Arbeitslebens. Dazu gehören u. a. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Von praktischer Bedeutung sind insbesondere Kündigungsschutzklagen sowie Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen, über Arbeitsentgelt, Schadenersatz, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Abmahnungen und Zeugnisse. Wir suchen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (m/w/d), die sich einbringen und Verantwortung übernehmen wollen und die bereit sind, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.
Ihre Aufgaben
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheit sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und nehmen dort verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben wahr. Sie sind sogenannten Serviceeinheiten zugeordnet, welche zentrale Anlaufstellen für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger darstellen. Dabei arbeiten sie eng mit Richterinnen und Richtern sowie mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zusammen.
Zu dem Aufgabenbereich gehören insbesondere:
Sichtung und Zuordnung der eingehenden Post sowie Versendung von Schriftstücken und Dokumenten, überwiegend unter Benutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs und des besonderen Anwaltspostfaches (beA)
Erfassen sämtlicher Verfahrensdaten im PC
Führen von Prozessakten, soweit diese noch in Papierform bestehen, nach den Bestimmungen der Aktenordnung
Führen der elektronischen Akte mit der Fachsoftware e²A
Verwaltung des Schriftgutes
Fristen- und Terminüberwachung
Bewirkung von Ladungen
Protokolldienst, insbesondere das Fertigen von auf Tonband diktierten Sitzungsniederschriften und deren Versendung sowie abschließende Bearbeitung
Bearbeitung der Verfügungen von Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie Kostenbeamtinnen und Kostenbeamten
Bewirkung von Zustellungen
Erteilung von beglaubigten Abschriften
Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen, sofern dies nicht in den Zuständigkeitsbereich des gehobenen Dienstes fällt
Führung der Listen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
Unsere Anforderungen
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erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Justizfachangestellte/r bzw. Rechtsanwalts-/ Notariats(fach)angestellte/r
deutsch fließend in Wort und Schrift
sicherer Umgang mit den MS-Office Anwendungen bzw. die Befähigung, sich diesen in kurzer Zeit anzueignen
schnelle Auffassungsgabe
Zuverlässigkeit
Arbeitssorgfalt
Belastbarkeit
Organisationsfähigkeit
Flexibilität
selbständiges Arbeiten
Teamfähigkeit
Kommunikationsfähigkeit
Unsere Angebote
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Gehalt nach Tarifvertrag (Eingruppierung EG 9a TV-H)
Vollzeitbeschäftigung (ohne Schichtdienst)
Das Arbeitsverhältnis ist vorerst für die Dauer eines Jahres befristet
30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr
Vermögenswirksame Leistungen
Betriebliche Altersversorgung
Umfangreiche Fortbildungsangebote
"LandesTicket" Hessen zur kostenfreien Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in ganz Hessen gem. TV LandesTicket Hessen in der aktuell gültigen Fassung
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne unter (06151) 804-1180 oder schreiben Sie uns an Verwaltung@ArbG-Darmstadt.Justiz.Hessen.de.
Allgemeine Hinweise
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Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für ausgeschriebene Stellen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann auch in Teilzeit besetzt werden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
aktueller tabellarischer Lebenslauf
Schulabschlusszeugnis
Abschlusszeugnis, mit dem die geforderte Berufsausbildung nachgewiesen wird
* ggf. Arbeitszeugnisse
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