Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 9a des TV-H.
Als Mitglied unseres Teams werden Sie Teil der hessischen Polizei und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Lebensqualität in Hessen. Ihre Arbeit trägt aktiv dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der Polizei sicherzustellen und für die Zukunft zu optimieren.
Im Polizeiärztlichen Dienst werden - übergreifend für die gesamte hessische Polizei - beamtenrechtliche Begutachtungen, Eignungsuntersuchungen für den Polizeidienst und besondere Verwendungsgruppen sowie medizinische Betreuung von Polizeikräften im Einsatz und Notfall vorgenommen.
Ihre Aufgaben
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Organisatorische, administrative und logistische Unterstützung der Außenstellenleitung und Mitwirkung bei der Wahrnehmung von Aufgaben im täglichen Dienstbetrieb der Außenstelle (u. a. Personalführung, Dienst- und Urlaubsplanung, Belehrungen, Terminüberwachungen, Einweisung/Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Überwachung / Koordinierung des Postein-/-ausgangs, internes Controlling, Schnittstellenmanagement, Arzneimittelmanagement, Impfstoffverwaltung, Beschaffungsvorgänge und sonstigen Personalangelegenheiten)
Unterstützung der Außenstellenleitung und Mitwirkung in der Sachbearbeitung in einer Praxissoftware (Aktenführung, Überwachung interner Vorgangslauf, Unterstützung beim Qualitätsmanagement des Polizeiärztlichen Dienstes, Rechnungsbearbeitung, Fristenangelegenheiten)
Planung und Koordinierung von Untersuchungsmaßnahmen in der Außenstelle (incl. Patientenverwaltung, Terminvereinbarungen, Terminüberwachungen)
die Mitwirkung bei der Durchführung von apparatetechnischen Untersuchungen (z. B. Belastungs-EKG, Lungenfunktionsuntersuchung, Hör- und Sehtest) bei Einstellungsuntersuchungen sowie laufbahnrechtlichen Untersuchungen und Tauglichkeitsuntersuchungen und Behandlungen in einem arztpraxisähnlichen Dienst
ambulante sanitätsdienstliche Versorgungen, Blutentnahmen und Impfungen
sanitätsdienstliche Begleitung von polizeilichen Einsätzen und Veranstaltungen
Aufgabenerledigung gem. besonderer Weisung
Unsere Anforderungen
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eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten
mehrjährige Erfahrung als Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel B2)
gute Kenntnisse in der medizinischen Terminologie
Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Erfahrungen im Umgang mit einer Praxissoftware (z. B. CGM ISIS MED)
gute Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook)
Führerschein Klasse "B" und die Bereitschaft zu landesweiten Dienstreisen
ggfs. aktuell bestehenden unbefristeten Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
Unsere Angebote
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Eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst
Abwechslungsreiche und vielseitige Aufgaben in einem spannenden und teilweise einzigartigen Arbeitsumfeld
Übernahme eigenverantwortlicher Tätigkeitsfelder nach persönlicher Eignung
Tätigkeitsbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber des Landes Hessen"
Work-Life-Balance: bis zu 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich in Form von Freizeit, 24. und 31. Dezember grundsätzlich arbeitsfrei, 1 zusätzlicher individuell planbarer freier Tag pro Jahr
Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen unserer Servicezeiten mit Gleitzeit und digitaler Zeiterfassung
Eine attraktive Eingruppierung in der E9a TV-H zuzügliche Zusatzleistungen in Form von Kinderzulage, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
Freie Fahrt mit dem Landesticket zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV in Hessen sowie in mehreren angrenzenden Gebieten, wie etwa Mainz, zunächst befristet bis 31.12.2026
Gesundheits- und Sportangebote inklusive der Berechtigung zur Nutzung des Service "Wellhub"
Persönliches Smartphone zur dienstlichen Nutzung
Die Chance, sich in einem dynamischen und zukunftssicheren Umfeld weiterzuentwickeln, in dem sich in den kommenden Jahren vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung ergeben werden
Allgemeine Hinweise
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Ansprechpartner:
Für Fachfragen steht Ihnen beim Polizeiärztlichen Dienst Herr Schmidt (Tel. 06134/602 - 8001) oder Herr Schneider (Tel. 06134/602 - 8100) gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134/602 - 4333) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung" (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter "Anlagen") auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Allgemeine Hinweise:
Für das Auswahlverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
Anschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Prüfungszeugnis der Ausbildung
Arbeitszeugnisse
bei ausländischen Abschlüssen oder Dokumenten zusätzlich die deutsche Anerkennung und Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache
Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen
Nachweis einer Fahrerlaubnis der Klassen "B" (alt: Klasse 3)
ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse
ggfs. Nachweis über aktuell bestehenden unbefristeten Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung
beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum Bewerbungsschluss vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail an bewerbung.hpe[at]polizei.hessen.de.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidium Einsatz zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Einverständniserklärung Einsichtnahme PA" (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter "Anlagen") auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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