ist beim Polizeiärztlichen Dienst in der Außenstelle Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt eine unbefristete Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Pflegefachfrau / Pflegefachmann (w/m/d)
Kennziffer 31-2025
zu besetzen.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe KR 7a des TV-H. Zusätzlich erhalten Beschäftigte in der Abschiebungshafteinrichtung eine Zulage gem. § 19 TV-H.
Die Abschiebungshafteinrichtung ist die einzige ihrer Art in Hessen. In ihr sind bis zu 80 Personen untergebracht, bis deren Abschiebung vollzogen wird. In dieser Aufenthaltszeit obliegt dem Polizeiärztlichen Dienst unserer Behörde deren medizinische Betreuung und Versorgung.
Sie werden Teil des polizeiärztlichen Kollegiums, das neben der Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt an drei weiteren Standorten in Wiesbaden und Frankfurt am Main angebunden ist, und können - im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten - am Spektrum unserer vielfältigen Aufgaben teilhaben.
Ihre Aufgaben
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Ihre Aufgaben sind regulär im Tagdienst zu leisten und umfassen:
Planung und Unterstützung bei der Durchführung der ärztlichen Sprechstunden, Untersuchungen und Behandlungen
Eigenständige Durchführung und Dokumentation pflegerischer Maßnahmen (Wundkontrollen, Verbandswechsel u.Ä.)
Versorgung der Untergebrachten mit Arznei- und sonstigen Hilfsmitteln
Begleitung von Konsiliarärzten inklusive anschließender Ausarbeitung der Sprechstunden
Einleiten von Maßnahmen bei akuten medizinischen Notfällen
Erstkontakt bei Aufnahme im Rahmen der Gesundheitsfürsorge
Führung der Gesundheitsakten in einer Praxissoftware
Zusammenarbeit mit den Organen der psychologischen und sozialen Betreuung und Beratung
Zusammenarbeit mit den übrigen in der AHE Bediensteten unter den Gesichtspunkten des Infektionsschutzes
Organisatorische Vermittlung von Untergebrachten an Praxen, MVZ, Krankenhäuser, soweit externe Untersuchung oder Behandlung einer untergebrachten Person erforderlich
Unsere Anforderungen
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A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:
eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum Pflegefachfrau / -mann mit oder zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und Krankenpfleger mit entsprechender Anerkennung
aktuelle Berufserfahrung in der Gesundheits- und Krankenpflege (min. 1 Jahr)
ein hohes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft und Teamfähigkeit
die Bereitschaft für ungewöhnliche Arbeitszeiten und Leistung von Mehrarbeit bei dienstlichem Erfordernis (z. B. am Wochenende) muss vorhanden sein
Fahrerlaubnis Klasse "B" (alt: Klasse 3)
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel B2)
Die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
B-Kriterien – wünschenswert:
Berufserfahrung, z. B. in Krankenhäusern oder im Bereich des Justizvollzugs
Fremdsprachenkenntnisse
Unsere Angebote
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Eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst, die Ihnen langfristige berufliche Sicherheit und Perspektiven bietet
Abwechslungsreiche Aufgaben in einem spannenden und teilweise einzigartigen Arbeitsumfeld
Vielseitige und vielschichtige Tätigkeiten und Projekte
Übernahme eigenverantwortlicher Tätigkeitsfelder nach persönlicher Eignung
Tätigkeitsbezogene, regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber des Landes Hessen"
Work-Life-Balance: bis zu 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich in Form von Freizeit, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei
Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen unserer Servicezeiten mit Gleitzeit und digitaler Zeiterfassung
Eine attraktive Eingruppierung in der KR 7a TV-H zuzügliche Zusatzleistungen in Form von Kinderzulage, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
Freie Fahrt mit dem Landesticket zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV in Hessen sowie in mehrere angrenzenden Gebiete, wie etwa Mainz, zunächst befristet bis 31.12.2026
Persönliches Smartphone zur dienstlichen Nutzung
Die Chance, sich in einem dynamischen und zukunftssicheren Umfeld weiterzuentwickeln, in dem sich in den kommenden Jahren vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung ergeben werden
Allgemeine Hinweise
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Ansprechpartner:
Für Fachfragen stehen Ihnen beim Polizeiärztlichen Dienst Herr Schmidt (Tel. 06134/602 - 8001) und Herr Schneider (Tel. 06134/602 - 8100) gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134/602 - 4333) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung" (im Bewerbungsportal unter "Anlagen") auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Für das Auswahlverfahren werden folgende Dokumente benötigt:
Anschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Prüfungszeugnis der Ausbildung
Arbeitszeugnisse
bei ausländischen Abschlüssen und Dokumenten zusätzlich die deutsche Anerkennung und Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache
Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen
Nachweis einer Fahrerlaubnis der Klasse "B (Alt 3)"
ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse (Sprachlevel B2)
ggfs. Nachweis über gültigen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung
beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum Bewerbungsschluss vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail an bewerbung.hpe[at]polizei.hessen.de.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären.
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Einverständniserklärung Einsichtnahme PA" (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter "Anlagen") auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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