Das Finanzamt Lübeck ist mit ca. 280 Bediensteten als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuer im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz hauptsächlich für die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, die ihren Wohn- bzw. Unternehmenssitz in der Hansestadt Lübeck haben, zuständig.
Fachliche Koordinierung, wie z. B. Prüfen der Übernahme von Rechtsbehelfen, Anlaufstelle für Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Finanzamt bei Problemfällen, Mitwirken bei schwierigen Verfahrensfragen, Vertretung in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht bei Verhinderung der Sachgebietsleitung
Im außergerichtlichen Verfahren Bearbeiten von Einsprüchen, denen nicht nach Aktenlage abgeholfen werden muss, einschl. Bearbeiten von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung und Entscheidungen über Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Im gerichtlichen Verfahren Bearbeiten sämtlicher Klagen und Revisionen einschl. der Erteilung der Zustimmung zu Sprungklagen
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind
abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1 Einstiegsamt der Steuerverwaltung
abgeleistete Probezeit
umfassende Erfahrung in der Steuerverwaltung
Erfahrung in der Veranlagung
Bewältigung der übertragenen Aufgaben in der vorgegebenen Zeit unter Berücksichtigung der Ziele und Prioritäten
Anwendung von vorhandenem Fachwissen
Mitgestaltung von Veränderungen
Selbstmanagement
Übernahme von Verantwortung
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach dem TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
ein kollegiales Arbeitsklima
ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
individuelle Personalentwicklung
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
30 Tage Urlaub im Jahr
ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
* eine gute Anbindung an den ÖPNV
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