Das Polizeipräsidium Südhessen stellt zum 1. April 2026 mehrere
Wachpolizistinnen und -polizisten (w/m/d)
(1) im Bereich der Abschiebungshafteinrichtung am Dienstort Darmstadt, Stadtteil Eberstadt, sowie
(2) im Bereich Zentralgewahrsam bei der Abteilung Einsatz am Standort Darmstadt
ein.
Als Beschäftigte oder Beschäftigter der Wachpolizei des Landes Hessen tragen Sie zur Stärkung der inneren Sicherheit im Land Hessen bei. Immer wieder müssen Sie neue Situationen meistern und schnell reagieren, um Straftaten zu verhindern, Gefahren abzuwehren und die Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages Hessen (TV-H) zunächst befristet für ein Jahr. Nach Ablauf der Jahresfrist besteht die Möglichkeit einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Wenn Sie sich über die Wachpolizei und deren Tätigkeiten informieren möchten, können Sie sich gerne unter einstellungsberatung.ppsh@polizei.hessen.de für den Infotag in Darmstadt am Freitag, den 21. November 2025 von 16:00 Uhr – 19:00 Uhr unter Angabe von vollständigem Namen und Geburtsdatum bis spätestens 20. November 2025 verbindlich anmelden.
Ihre Aufgaben
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zu (1) Wachpolizei in der Abschiebungshafteinrichtung (AHE)
Die Aufgaben umfassen folgende Schwerpunkte:
Bewachen und Gewährleisten der Sicherheit / Stationsdienste
Überwachen des Zu- und Abgangsbereichs
Durchführen von Vorführungs- und Abschiebungstransporten
Durchführen regelmäßiger Kontrollen und Durchsuchungen
Besuch- und Begleitdienst, Ausgeben der Verpflegung
Schlichten von Streitigkeiten, Überwachen und Sicherstellen des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs
Durchführen von Transporten zu Terminen außerhalb der Einrichtung
Dokumentieren der getroffenen Maßnahmen
zu (2) Wachpolizei im Bereich des Zentralgewahrsams bei der Abteilung Einsatz
Hier umfassen die Aufgaben folgende Schwerpunkte
Durchführen der Gefangenenaufsicht im Haft- und Abschiebebereich sowie im Bereich der Ingewahrsamnahme
Durchsuchen der angelieferten Personen und ihrer Sachen
Zellenkontrollen mit Eintrag in das Kontrollbuch
Vorstellen von Gefangenen beim Arzt nach Weisung der Dienstgruppenleitung, Unterstützen bei ärztlichen Maßnahmen externer Dienststellen
Im Einzelfall Vorbereiten und Ausgaben von Verpflegung
Beaufsichtigen des Abschiebebereichs bei der Körperhygiene
Wahrnehmen der Gefangenenaufsicht auch im Rahmen von Lagen in der Gefangenensammelstelle unter der Leitung der Gefangenensammelstelle
Ggf. Anwenden unmittelbaren Zwanges (Einsatz körperlicher Gewalt bzw. mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt) nach dem Grundsatz der Verhältnis- und Gesetzesmäßigkeit
Führen des Wachbuches
Melden von gesundheitlichen Beschwerden der Gefangenen an die jeweilige Dienstgruppenleitung
Melden von Reinigungsmaßnahmen in den Zellen an die jeweilige Dienstgruppenleitung
Fertigen der schriftlichen Korrespondenz mit dem PTLV in Kostenangelegenheiten
Die tarifliche Eingruppierung erfolgt für die Dauer der ca. 18-wöchigen Ausbildung in der Entgeltgruppe 8 TV-H. Nach erfolgreicher Ausbildung ist eine an die Tätigkeit in der AHE bzw. des Zentralgewahrsams zweckgebundene Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a TV-H vorgesehen.
Da Sie Ihre Tätigkeit im Wechselschichtdienst versehen, steht Ihnen eine Wechselschichtzulage sowie Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu. Für Beschäftigte in der AHE wird zusätzlich eine Vollzugszulage gezahlt.
Unsere Anforderungen
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Wir können Sie einstellen, wenn Sie zum Einstellungszeitpunkt
mindestens 18 Jahre alt sind und eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst erworben haben oder mindestens 21 Jahre alt sind und mindestens einen Hauptschulabschluss erlangt haben,
höchstens 39 Jahre alt sind,
körperlich und geistig für den Dienst in der Wachpolizei geeignet erscheinen,
eine Mindestgröße von 155 cm erreichen,
die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
über die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3 (alt) verfügen,
jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten,
nicht zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind,
im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates sind. Bewerberinnen und Bewerber anderer Länder müssen im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sein und mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt haben.
Darüber hinaus bitten wir Sie, die als Anlage beigefügten Einwilligungserklärungen vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Fragebogen und den vollständigen Bewerbungsunterlagen hochzuladen.
Es ist ein Auswahlverfahren (schriftlicher Teil, ein Auswahlgespräch und medizinische Untersuchung) sowie nach einer rund 18-wöchigen Ausbildung eine Abschlussprüfung erfolgreich zu absolvieren.
Unsere Angebote
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Für das Polizeipräsidium Südhessen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurde die Behörde bereits zum wiederholten Mal mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" ausgezeichnet.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist im dienstlich vertretbaren Umfang möglich. Menschen mit Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in der Bewerbung anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können ggf. berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Für die Bediensteten der hessischen Landesverwaltung wird bis Ende 2026 das "LandesTicket" zur Verfügung gestellt, mit dem die kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (teilweise auch in angrenzenden Städten, wie z. B. Mainz) möglich ist.
Allgemeine Hinweise
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Informationen zur Tätigkeit der Wachpolizei sowie zum Bewerbungs- und Eignungsauswahlverfahren erhalten Sie unter diesem Link
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetzes (HDSIG). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Hierbei werden die Daten ggf. auch weiterverarbeitet, um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bewerberinnen und Bewerber nach § 13a HSOG durchzuführen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Hinweise zur Datenverarbeitung beim Polizeipräsidium Südhessen finden Sie LINK="https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/e7f/broker.jsp?uMen=d6808e76-6b63-61ac-9e9a-832e1a743e3c&uCon=8f370cf4-a8c9-5561-129e-0017a05944d5&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59";LINKTITLE="hier"].
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Blasko unter personal-v33.ppsh@polizei.hessen.de zur Verfügung.
Polizeipräsidium Südhessen, V33-10 d 06
Im Auftrag
gez. Urnauer, Erste Polizeihauptkommissarin
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