Mitarbeit in der Weiterentwicklung des erfolgreich akkreditierten Bachelorstudiengangs Pflege B. Sc. sowie des weiteren Studienangebots
Durchführung von Lehrveranstaltungen im Fachgebiet
Übernahme von Grundlagenveranstaltungen
studierendengerechte Entwicklung von Fachcurricula
Kooperation mit Einrichtungen des Gesundheitswesens
Durchführung von Projekten und Wissens- und Technologietransfer
Weiterentwicklung des Fachgebietes
erforderlich sind der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen wissenschaftlichen Hochschulstudiums im Themenfeld Pflege-/Gesundheitswissenschaften oder eines fachverwandten Studienganges sowie die einschlägige Promotion
Erfahrungen in der Pflege in einer Gesundheitseinrichtung
mehrjährige Berufserfahrungen und einschlägige Erfahrungen in der klinischen Pflegewissenschaft
die Fähigkeit und die Bereitschaft englischsprachige Lehrveranstaltungen abzuhalten
einschlägige Erfahrungen in der Lehre
idealerweise Erfahrungen im Projekt- und Qualitätsmanagement
idealerweise Erfahrungen im Lehrmanagement
Aufbau eines Bereichs Pflege im Team, im Kontext bestehender Angebote
im eigenen Arbeitsbereich in Lehre und Forschung eigene Akzente zu setzen sowie die Möglichkeit, dieses im Verbund mit anderen Kolleginnen und Kollegen zu tun
sich aktiv an Wissens- und Technologietransfer sowie Forschungsaktivitäten und anderen Bereichen der Hochschule zu beteiligen
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH, danach ist mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/.Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor*in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre Partnerin oder Ihren Partner.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte
bis zum
05.01.2026
an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Prof. Dr. habil. Sven Tode, direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Vorsitzende des Berufungsausschusses, Frau Prof. Dr. Beatrice Podtschaske, per E-Mail unter beatrice.podtschaske@hs-flensburg.de oder telefonisch unter +49(0) 461/805 1270 gerne zur Verfügung.
Beware of fraud agents! do not pay money to get a job
MNCJobs.de will not be responsible for any payment made to a third-party. All Terms of Use are applicable.