Zukunft bei der Verbandsgemeinde Ulmen. Wir freuen uns auf Deine aussagekräftige
Online-Bewerbung.
Weitere Informationen: Laura Junglas
Personalbüro
02676 409-209
Auf unserer Homepage finden Sie
Wissenswertes, Informatives und Aktuelles aus der Verbandsgemeinde Ulmen und ihren 15 Ortsgemeinden sowie der Stadt Ulmen.
Wir bilden aus und suchen zum 01. Juli 2026 engagierte und motivierte Auszubildende:
Verwaltungswirt
Beamter im 2. Einstiegsamt, dein Ausbildungsberuf in der kommunalen Verwaltung.
Eine Ausbildung mit Zukunft, die Dir die Möglichkeit bietet Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. In den Praxisphasen erlangst Du tiefergehende Einblicke in verschiedene Aufgabenbereiche und sammelst Erfahrungen in den unterschiedlichen Abteilungen, in denen Du selbstständig arbeitest und das Gelernte in die Praxis umsetzt. Demgegenüber stehen die Lehrgänge, an der „Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz“ in Mayen. Mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung erwartet Dich die eigenverantwortliche Bearbeitung abwechslungsreicher und spannender Tätigkeiten in
verschiedenen Bereichen einer Verwaltung.
Am Tag des Dienstbeginns wird die Ernennungsurkunde zum/zur Verbandsgemeindesekretäranwärter/in (w/m/d) ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt befindest Du Dich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Deine Ausbildung bei der Verbandsgemeinde Ulmen:
Die Verbandsgemeindesekretäranwärter / innen besuchen während der Berufsausbildung insgesamt 11 Monate die Hochschule für öffentliche
Verwaltung in Mayen. Während der praktischen Ausbildungsabschnitte finden zusätzlich einmal wöchentlich am Kommunalen Studieninstitut in Koblenz (KSI) überbetriebliche Ausbildungslehrgänge statt.
Während deiner Gastausbildung und der Zeit in unserer Verwaltung erlernst Du das theoretische Wissen in der Praxis gezielt umzusetzen. Es gibt einen individuellen Ausbildungsplan. Durch diesen Plan kommst Du in allen Bereichen der Kommunalverwaltung zum Einsatz.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
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