Die Aufgaben als Verwaltungsfachangestellter (m, w, d) sind abwechslungsreiche Büroarbeiten und von Dezernat zu Dezernat unterschiedlich. Die Aufgabenbereiche erstrecken sich zum Beispiel von Arbeitsschutz über Personalangelegenheiten bis hin zum Schulwesen. Es werden Anträge bearbeitet, Rechnungen geprüft und bezahlt und allgemeine Verwaltungsentscheidungen vorbereitet.
Ausbildungsverlauf
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Die dreijährige Ausbildung im Angestelltenverhältnis beginnt zum 1. August. Die Ausbildung findet in theoretischen und praktischen Abschnitten statt.
Die praktischen Abschnitte werden an den Standorten Arnsberg, Dortmund, Soest und Hagen in verschiedenen Dezernaten absolviert. Die Praxisplätze werden im 6-Monatsrhythmus gewechselt. Während der Praxisabschnitte finden Berufsschulunterricht an dem Berufskolleg Meschede und hausinterner Unterricht statt. Zusätzlich besteht einmal wöchentlich die Gelegenheit zu einem Selbstlernnachmittag.
Die theoretischen Abschnitte am Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden gliedern sich in:
einen Einführungslehrgang (zu Beginn der Ausbildung),
einen Zwischenlehrgang (nach circa 1,5 Jahren mit gleichzeitigem Ablegen der Zwischenprüfung),
einen Abschlusslehrgang (am Ende der Ausbildung mit dem Ablegen der Abschlussprüfung).
Voraussetzungen zur Ausbildung
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Für eine Bewerbung setzen wir die Fachoberschulreife (mindestens Hauptschule Klasse 10 Typ B) voraus.
Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber ermitteln wir im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Eine Vorauswahl nach Zeugnisnoten findet nicht statt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst zu einem schriftlichen Test eingeladen. Je nach Ergebnis des schriftlichen Tests folgt ein mündlicher Auswahltermin.
Der Verdienst
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Die Auszubildenden der Länder erhalten ein Ausbildungsgehalt nach dem Tarifvertrag „TVA-L BBiG“. Dies beträgt zur Zeit:
Ausbildungsjahr: 1.086,82 Euro
Ausbildungsjahr: 1.140,96 Euro
Ausbildungsjahr: 1.190,61 Euro
Zukunftschancen
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Die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m, w, d) endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Das Land stellt bedarfsdeckend ein, so dass eine anschließende Übernahme in den Landesdienst sehr wahrscheinlich ist. Die weitere Verwendung kann bei einer Bezirksregierung oder einer anderen Landesbehörde erfolgen.
Es handelt sich um einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), so dass der Beruf auch in privaten Betrieben oder bei Krankenkassen ausgeübt werden kann.
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