Zu besetzen ist eine 0,5 Stelle im Rahmen der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS).
Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler in ihrer
allgemeinen und schulischen Entwicklung, in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen
und fördern sie ggfs. individuell. Weiterhin unterstützen sie Lehrkräfte im Unterricht
und sind bei der Koordination mit außerschulischen Einrichtungen behilflich.
Den multiprofessionellen Teams aus Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften
ist es möglich, Schülerinnen und Schüler zu fördern und auf ihre unterschiedlichen
Ausgangsbedingungen einzugehen. Zusätzlich können schulische Teamarbeit und unterrichtsbe-gleitende Prozesse unterstützt oder gefördert werden.
Aufgabengebiete
1. Beratung
Beratung von Eltern in Erziehungsfragen und im Rahmen schulischer Problemstel-lungen, von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen, Beratung von Schülerinnen und Schülern
Unterstützung der Lehrkräfte bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG, bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
2. Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklas-sen
Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. Klasse
Unterstützung im Unterricht, insbesondere im inklusiven Unterricht
3. Inner- und außerschulische Vernetzung
Enge Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit
Kooperation mit Eltern
- Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen von der Begleitung von Kin-dern in sozialemotional schwierigen Situationen (z.B. nach längerer Krankheit), z.B. Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc.
Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und –orten
Kooperation mit den verschiedenen Fachstellen im Rahmen von Inklusion und den Teilhabeassistenzen zur Reflexion von Zielen sowie ggf. Beteiligung an Hilfekonfe-renzen nach § 35 a SGB VIII
4. Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler
Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen), z. B. Be-treuung eines Rückzugsraums, Unterstützung in der pädagogischen Mittagsbetreu-ung, Unterbreitung offener Angebote in Pausenzeiten u. Ä.
Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule
5. Unterstützung von einzelnen Lehrkräften und Lehrkräfteteams
Unterstützung bei Elterngesprächen
Unterstützung bei der Teambildung
Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache
6. Weitere Aufgaben
Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für neu eingeschulte Schülerinnen und Schü-ler (Willkommenskultur, z.B. für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger)
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern.
Unsere Anforderungen
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Abschluss als
Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
oder
Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädago-gik
oder
Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter
oder
Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden.
Die nachfolgenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend vorhanden sein:
Stellenumfang: 0,5 Stelle (befristet bis 30.04.2028)
Entgeltgruppe: E10 TV-H
Allgemeine Hinweise
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Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung einer Bewerbung.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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