Das Finanzamt Ostholstein mit Sitz in Oldenburg i.H. ist als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für große Teile des Kreises Ostholstein zuständig.
Unterstützen der Sachgebietsleitung bei der Auswahl der zu prüfenden Fälle einschl. Erfahrungs- und Informationsaustausch mit dem Innendienst
Durchführen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen einschl.
+ Prüfungsvorbereitung
+ Prüfungstätigkeit und Fertigen von Kontrollmaterial
+ Auskunftsersuchen an das Bundesamt für Finanzen (etwa im Rahmen der Nutzung gemeinschaftsrechtlicher Informationsmöglichkeiten) sowie Unterrichtung der zuständigen Stelle bei Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, evtl. Einleitung eines Strafverfahrens
+ Besprechungen und Schlussbesprechungen
+ Fertigen des Prüfungsberichts Sonstige Aufgaben wie
+ Einarbeiten von Nachwuchsprüferinnen und Nachwuchsprüfern und Betreuung der Auszubildenden
+ Vorbereiten von Berichten an übergeordnete Dienststellen
+ Stellungnahmen zu Rechtsbehelfen
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
abgeleistete Probezeit
mindestens dreijährige Erfahrungen in der Steuerverwaltung
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
Verantwortung übernehmen
Veränderungen mitgestalten
Sich selbst managen
Bewältigung der übertragenen Aufgaben
vorhandenes Fachwissen sachgerecht anwenden
Das Führen von Auswahlgesprächen bleibt vorbehalten.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
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