Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Das Land Hessen ist ein Arbeitgeber, der mehr als Arbeit bietet. Wir sind eine bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Dabei sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst. Zudem schätzen wir die große Vielfalt unserer Beschäftigten und möchten Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz der vielfältigen Eigenschaften ihrer Beschäftigten und deren Lebensumständen zum Vorteil des einzelnen, aber auch zum Vorteil der gesamten Landesverwaltung und damit letztlich auch der hessischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Wir bekennen uns zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und wollen unser Personal, unsere Dienstleistungen und Strukturen an die Vielfalt der Gesellschaft anpassen. Das haben wir auch durch den Beitritt des Landes zur Charta der Vielfalt im Jahre 2011 kundgetan, womit wir uns insbesondere für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Organisationskultur einsetzen.
Ihre Aufgaben
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Beratung, z.B.
Beratung von Eltern in Erziehungsfragen
Beratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen
Beratung von Schülerinnen und Schülern
Entwicklung von Präventionskonzepten
Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6, 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
Information über andere Hilfsangebote
Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen und Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulische Veranstaltungen
Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. der Klasse
Begleitung von Kindern in sozial-emotional schwierigen Situationen (z.B. nach längerer Krankheit)
Ansprechpartner für Schülerinnen im Alltag Unterstützung im Unterricht, insbesondere auch im inklusiven Unterricht. Schülerinnen und Schüler mit geistiger und körperlicher und motorischer Beeinträchtigung haben Anspruch auf sozialpädagogischer Förderung entsprechend der Richtlinie für Tätigkeiten sozialpädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und an allgemeinen Schulen mit inklusiver Beschulung in diesen Förderschwerpunkten" (Erlass vom 04.12.2024, ABl. 1/2015, S.8)
Inner- und außerschulische Vernetzung
Kooperation mit Eltern
Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Nr.2.2 Buchst. C, z.B. Kontakt mit Jugendamt, therapeutische Einrichtung etc.
Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und –orten
Zusammenarbeit mit Eingliederungshelferinnen und -helfern
Offene Angebote zur Sozialkompetenz für alle Schülerinnen und Schüler
Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen)
Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept
Unterstützung von einzelnen Lehrkräften
Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen
Unterstützung im Übergang von Pausen zum Unterricht
Weitere Aufgaben
Betreuung eines Rückzugsraumes
Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie von Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen
Unterstützung der Koordination der pädagogischen Mittagsbetreuung
Unsere Anforderungen
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Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Bachelor/Master der Studienrichtungen Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplomsozialarbeiter
Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
Kommunikationskompetenz
Beratungskompetenz
Genderkompetenz
Interkulturelle Kompetenz
Organisationsfähigkeit
Kooperationsfähigkeit
Bereitschaft zur Fortbildung
Unsere Angebote
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+ ausbildungsangemessene Vergütung
+ kostenfreie Nutzung des Landestickets bis zunächst Ende 2026
Allgemeine Hinweise
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Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
+ Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
+ Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
+ Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
+ ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Besonderheiten:
* Eine Einstellung erfolgt im unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Einzelheiten sind im Erlass vom 01.02.2018 Az.: 950.430.002-0126 geregelt
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