Im Fachbereich Jugend und Schule ist in der Abteilung Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion der Teamleitung „Jugendberufshilfe“ im Rahmen einer Krankheitsvertretung zu besetzen.
Die Aufgabenerfüllung der Jugendberufshilfe geschieht vor dem gesetzlichen Hintergrund des 13 SGB VIII und weiterer rechtlicher Vorschriften. Die Jugendberufshilfe bietet jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, Beratung und sozialpädagogische Hilfen in Form von berufsorientierenden Angeboten und berufsvorbereitenden Maßnahmen an, die die Eingliederung in Ausbildung bzw. Arbeit sowie die soziale Integration fördern.
Aufgabe der Leitung ist es, die Qualität des Arbeitsbereiches zu sichern und die Angebote an die aktuellen rechtlichen und inhaltlichen Ansprüche anzupassen, sie fortzuentwickeln und ihre Koordination und Abstimmung durch Netzwerkarbeit mit den Akteurinnen der verschiedensten Kooperationspartnerinnen zu gewährleisten.
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