Studiendirektor/in (m/w/d) zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben
Gymnasium Römerhof
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Ausschreibung per E-Mail teilen
Ihre Aufgaben
Organisatorische, pädagogische und fachliche Leitung des Aufgabenfeldes III
Abitur:
Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen
Prüfung von Aufgabenvorschlägen für das Landesabitur im Aufgabenfeld III
Übernahme von Fachausschussvorsitzen im Aufgabenfeld III
Stufenleitung 9/10:
Ansprechperson, Begleitung und Beratung für Eltern- und Schülerschaft sowie Klassenleitungen in den Klassen 9 und 10 bezüglich der Übergänge in Ausbildung, FOS und GOS auch in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Berufsorientierung
Fortbildung:
Entwicklung und Umsetzung eines Fortbildungskonzeptes, auch regelmäßige Fortschreibung inkl. Planung und Überwachung der entsprechenden Mittel aus dem Landesbudget
Nachprüfungen:
Organisation und Durchführung der Nachprüfungen
Talentförderung in den MINT-Fächern:
Ausbau von schulinternen Leistungsförderungsstrukturen im Fachbereich III
Pflege und Ausbau der Kontakte zu außerschulischen Kooperationspartnern im Bereich Begabtenförderung (z.B. Polytechnische Gesellschaft)
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
Lehramt für Gymnasien (1. und 2. Staatsexamen)
Fakultas in mindestens zwei Fächern des Aufgabenfeldes III, die im Gymnasium Römer-hof unterrichtet werden
mehrjährige Erfahrung / nachgewiesene Kenntnisse in der Abnahme von Prüfungen im Landesabitur
Bewährung im bisherigen Statusamt
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
Erfahrung in der Wahrnehmung schulischer Leitungsaufgaben und /oder Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen zur Vorbereitung auf eine Schulleitungstätigkeit
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung
Kenntnisse in Schulrecht
- hohe Planungs- und Organisationskompetenz
- ausgeprägte Kommunikations-, Innovations- und Teamfähigkeit
- Differenziertes und klares Rollenbewusstsein, gepaart mit einer ausgeprägten Konflikt- und Integrationsfähigkeit
Interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz
hohes Maß an Zuverlässigkeit sowie Belastbarkeit
Allgemeine Hinweise
Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
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