Planung und Durchführung des Lernzeitkonzepts, Sicherstellung der Qualität und Effektivität sowie Begleitung und Dokumentation der Lernzeiten
Entwicklung und Implementierung eines Lerncoaching-Programms sowie Schulung und Unterstützung der Lehrkräfte im Bereich Lerncoaching
Entwicklung und Implementierung eines DAZ-Trainingskonzepts
Entwicklung und Implementierung eines Unterstützungsprogramms zur Stärkung der deutschen Sprache sowie zu Förderung der Integration im Unterricht
Förderung und Unterstützung der künstlerischen Fachbereiche (Musik, Kunst, Theater), Planung und Durchführung von künstlerischen Projekten und Veranstaltungen sowie Zusammenarbeit mit externen Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen
- Planung und Organisation der inneren Schulprozesse, Optimierung von Organisationsstrukturen und -prozessen, Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulverwaltung
- Verwaltung und Nutzung der Schulverwaltungsdatenbank (LUSD), Dateneingabe, -pflege und -analyse, Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zur Gestaltung der Pausen
Unsere Anforderungen
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Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
Lehramt für Gymnasien
Fakultas in einem Fach aus dem künstlerischen / musikalischen Bereich (Kunst, Musik, Theater)
Bewährung im bisherigen Statusamt oder mindestens dreijährige Dienstzeit im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
Nachgewiesene Kenntnisse in Schulverwaltungsdatenbanken (z. B. LUSD)
- Ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Hohes Maß an Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
Hohes Maß an Zuverlässigkeit sowie Pflicht und Verantwortungsbewusstsein
Ausgeprägte Konfliktfähigkeit
Nachgewiesene Erfahrung in der Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule (z.B. Lernzeitkonzepte, Lerncoaching, DaZ)
- Hohe Team- und Motivationsfähigkeit
Hohe Beratungskompetenz
Nachgewiesene Erfahrung bei der Zusammenarbeit mit schulischen Gremien und externen Partnern (z.B. Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultureinrichtungen)
- Ausgeprägte Gender- und interkulturelle Kompetenz
Nachgewiesene Erfahrung bei der Leitung von Arbeitsgruppen
Allgemeine Hinweise
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Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
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