Kompetente Rundum-Betreuung: Ihnen steht ein erfahrener fester Ansprechpartner zur Seite, der sich kompetent um die Projektbegleitung und -abwicklung kümmert.
Starker Teamgeist und flache Hierarchien: Ein partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe ist für uns essenziell.
Offener Austausch über Kulturgrenzen hinweg: Wir setzen auf die Vielfältigkeit unserer Mitarbeiter.
Unser gemeinsamer Umgang ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt – über alle Unternehmensebenen hinweg.
IHRE AUFGABEN
Sie führen Strahlungs- und Aktivitätsmessungen durch, werten die Ergebnisse aus und dokumentieren diese gemäß den geltenden Richtlinien.
Sie legen erforderliche Strahlenschutzmaßnahmen fest, setzen diese konsequent um und bewerten deren Wirksamkeit in den jeweiligen Einsatzbereichen vor Ort.
Sie führen Arbeitsplatzüberwachungen im Rahmen betriebsinterner Vorschriften durch, analysieren die Ergebnisse und dokumentieren sie vollständig.
Sie führen sämtliche radiologischen Messungen im Rahmen der Anlagenroutine aus, dokumentieren und bewerten diese, beispielsweise bei Wischtests, Dosisleistungsrundgängen oder Schreiberauswertungen.
Sie beraten und unterstützen die Strahlenschutzbeauftragten bei der Planung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Sie führen Personendekontaminationsmaßnahmen durch und begleiten diese bis zur vollständigen Freigabe.
Sie führen Messungen im Rahmen von Freigaben nach §§ 31–42 StrlSchV sowie beim Herausbringen von Materialien nach § 58 StrlSchV durch und dokumentieren die Ergebnisse.
Sie kontrollieren und dokumentieren die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei der Ein- und Ausfuhr von Werkzeugen in oder aus Strahlenschutzbereichen.
Sie erfassen radiologische Daten nach betriebsspezifischen Vorgaben, erstellen Strahlenschutzberichte und dokumentieren Messwerte für Freigabeverfahren.
IHR PROFIL
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zur Strahlenschutzfachkraft (m/w/d) oder zum Strahlenschutzwerker (m/w/d), idealerweise mit IHK- oder VGB-Abschluss.
Sie verfügen über Erfahrung in der eigenverantwortlichen Betreuung von Rückbau- und Revisionsarbeiten innerhalb kerntechnischer Anlagen.
Sie haben fundierte Kenntnisse in der Durchführung und Bewertung von Messungen zur Freigabe von Reststoffen gemäß § 31 bis § 42 StrlSchV.
Sie sind erfahren in der Durchführung von Messungen für das Herausbringen von Materialien nach § 58 (2) StrlSchV und wenden die relevanten Verfahren sicher an.
Sie führen Dosisleistungsmessungen routiniert durch und interpretieren die Ergebnisse zuverlässig.
* Sie beherrschen die Durchführung von Wischproben sowie Kontaminationsmonitormessungen zur Erfassung und Deklaration radioaktiver Gebinde.
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