Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste ist mit seinen ca. 290 Bediensteten für die Steuerfahndung, Bearbeitung von Steuerordnungswidrigkeiten/ Steuerstraftaten sowie bei der Groß-und Konzernbetriebsprüfung für die Besteuerung von Großbetrieben und Konzernen in ganz Schleswig-Holstein zuständig
Überprüfung der Eingänge auf Zuständigkeit, Anfangsverdacht, Verfolgungshindernisse
Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 AO, insbesondere
Beschaffen und Sicherstellen von Beweismitteln, z.B. durch Durchsuchungen, Beschlagnahmen sowie Vernehmungen und deren Auswertung unter Anwendung steuerlicher, strafrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse mit EDV-Einsatz
Erstellen steuerlicher und strafrechtlicher Berichte
Verfahrensbegleitende Maßnahmen, z.B. Gerichtstermine, Stellungnahmen in Rechtsbehelfsverfahren, Sicherung von Steueransprüchen
Das Anforderungsprofil
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
Abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
Abgeleistete Probezeit
Kompetenz zur Mitgestaltung von Veränderungen
Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
Bewältigung der übertragenen Aufgaben
Anwendung vorhandenen Fachwissens
Wir bieten
Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann ein Amt bis zur Besoldungsgruppe
A 11
erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
ein kollegiales Arbeitsklima
ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
individuelle Personalentwicklung
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
30 Tage Urlaub im Jahr
ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
eine gute Anbindung an den ÖPNV
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre Bewerbung und eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte richten Sie bitte bis zum
09. Januar 2026
an die Amtsleitung des Finanzamts für Zentrale Prüfungsdienste, Herrn Pohl, Hopfenstraße 2a, 24114 Kiel (gerne auch in elektronischer Form an Hauke.Pohl@fa-zpd.landsh.de).Bei Fragen zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Herr Kalwis (oliver.kalwis@fa-zpd.landsh.de) oder Telefon 0431/55062-1226), gern zur Verfügung.Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen unter https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Service/datenschutzerklaerungen/datenschutzerkl%C3%A4rung_fa_zentrale_pr%C3%BCfungsdienste.html entnehmen.gez. Hauke Pohl
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