Die Stelle der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Siegen-Wittgenstein ist eine wichtige Position, um die Gleichstellung von Frau und Mann aktiv zu fördern und umzusetzen. Die Aufgaben sind vielfältig und reichen von beratender Unterstützung im Haus, beispielsweise bei der Erarbeitung von Dienstvereinbarungen, bis hin zur Mitwirkung bei Personalentscheidungen in Vorstellungsgesprächen. Zudem gehört die Planung und Durchführung von Veranstaltungen zum Aufgabenbereich, um das Thema Gleichstellung sichtbar zu machen und voranzutreiben.
Die Position ist kein typischer 9-to-5-Job, sondern erfordert Engagement und Flexibilität. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin tragen dazu bei, das Verfassungsgebot der Gleichstellung im Kreis Siegen-Wittgenstein im Blick zu behalten und aktiv umzusetzen. Ziel ist es, die Gleichstellung innerhalb der Kreisverwaltung sowie in der Öffentlichkeit zu fördern und kontinuierlich zu verbessern. Können Sie sich vorstellen, dieses Ziel in der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein mit umzusetzen? Dann bewerben Sie sich als
stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte ist nach § 15 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern eine Frau zu bestellen.
Ihre Aufgaben
Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten unter anderem
durch die Mitwirkung am Bericht und der Fortschreibung des Plans für Chancengleichheit,
bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen,
bei der Entwicklung, Durchführung und Evaluation von gleichstellungspolitischen Projekten,
bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und dem Bündeln von Informationen (z. B. in Broschüren, Flyern),
bei der Pflege von Netzwerken (z. B. Runder Tisch gegen Gewalt, Alleinerziehenden-Netzwerk).
Zusätzlich ist bei Abwesenheit/Verhinderung der Gleichstellungsbeauftragten die Teilnahme bei Stellenbesetzungsverfahren oder die Mitarbeit in unterschiedlichen Gremien erforderlich.
Einstellungsvoraussetzung ist
eine abgeschlossene Qualifikation als Verwaltungsfachwirtin oder die Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt oder
ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium mit Schwerpunkt Politik und Verwaltung, Verwaltungswissenschaften, Sozialwissenschaften oder in einem vergleichbaren, für das Aufgabengebiet förderlichen Studiengang
Eigeninitiative, Diskretion und ein hohes Interesse an frauen- und gleichstellungspolitischer Arbeit
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Darüber hinaus bieten Sie
Sicherer Umgang mit MS-Office und Offenheit für neue IT-Tools
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und Teilnahme an Terminen außerhalb der regulären Arbeitszeit
Wir bieten
eine unbefristete Beschäftigung in Teilzeit mit 19,5/20,5 Stunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt im öffentlichen Dienst in interessanten Tätigkeitsfeldern
eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe bis A 10 des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW)
Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit flexiblen Arbeitszeitmodellen
eine moderne Arbeitsplatzausstattung, welche mobiles Arbeiten ermöglicht
die Möglichkeit zur Weiterentwicklung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen durch regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem wichtigen gesellschaftspolitischen Bereich in einem engagierten Umfeld
eine jährliche Leistungsorientierte Bezahlung und bei tariflich Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung und eine tarifliche Sonderzahlung am Ende des Jahres
weitere Leistungen wie E-Bike Leasing und eine Mitgliedschaft bei Urban Sports
Schwerbehinderte Bewerberinnen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Sie haben Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte ausschließlich online bis zum 18.08.2025. Bewerbungen, die über andere Wege eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Sie sind nicht sicher, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen oder möchten mehr über den Job wissen? Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von Ihnen personenbezogenen Daten erhoben. Diese unterfallen der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW und sind zweckgebunden. Weitere Informationen unter
http://www.siegen-wittgenstein.de/Datenschutz
Informationen und Auskunft
Gleichstellungsbeauftragte
Frau Olga Becker
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