Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
Das kommt auf Sie zu
Mitarbeit im Zentralen Rechnungswesen und Übernahme eigener Verantwortungsbereiche
Mitarbeit bei der Erstellung Jahresabschlüsse bzw. Konzernjahresabschluss
Unterstützung bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen, Investitionsplänen und Liquidätsplanungen
Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Konzernrichtlinien im Zentralen Rechnungswesen
Erstellung und Anlayse von Monatsbrichten sowie Konzernberichtswesen
Mitarbeit bei dem Ausbau und der Weiterentwicklung Tax-Compliance im Konzern
Bearbeitung von Fragen zur Unternehmensbesteuerung
Sonderaufgaben
Das bringen Sie mit
Ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Rechnungswesen/Finanzen oder abgeschlossene Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
Eine langjährige Berufserfahrung in der Finanzbuchhaltung eines Krankenhauses ist von Vorteil
Fundierte Kenntnisse in der Krankenhausgesetzgebung (KhEntg, BPflV, KHBG, KHG, …)
Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Produkten
Kenntnis der Software E+S ist von Vorteil
Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
Selbständige, analytische und strukturierte Arbeitsweise
Hohe Zuverlässig- und Belastbarkeit mit Leistungs- und Gestaltungswillen
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Das ist wichtig für Sie
Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeitbeschäftigung
Die Bewerbuungsfrist endet am 7. November 2025
Für weitere Auskünfte: Leiterin des Zentralen Rechnungswesen der Saarland-Heilstätten GmbH, Elisabeth Simon, +49(0)681/889-2369
Nachweis Masernimpfschutz (betrifft Bewerber, die nach 1970 geboren sind)
Ein polizeiliches Führungszeugnis (Hinweis: Dieses sollte vorliegen, sofern Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt wird
)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind: Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Das sind wir
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.
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