Die Stadt Wetter (Ruhr) mit ca. 27.000 Einwohnern ist eine liebens- und lebenswerte Stadt mitten in einer der landschaftlich schönsten Regionen am Rande der Metropole Ruhr. Hier lebt und arbeitet es sich gut. Viel Grün, die Ruhr und der Harkortsee. Wetter (Ruhr) ist eine Stadt der kurzen Wege – das gilt für die Wege zur Arbeit, zum Einkaufen und zur Freizeit. Zudem punktet Wetter (Ruhr) mit einer guten Anbindung an den ÖPNV und an das überörtliche Autobahnnetz. Wir in Wetter (Ruhr) pflegen das Miteinander und freuen uns auf Menschen, die mit uns die Zukunft unserer Stadt gestalten wollen.
Die Stadt Wetter (Ruhr) stellt schnellstmöglich eine*n
Stadtplaner*in (m/w/d) für den Fachdienst Stadtentwicklung
ein.
Der Fachdienst Stadtentwicklung ist verantwortlich für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung sowie informelle Konzeptplanungen zur Stadtentwicklung. Des Weiteren werden im Fachdienst Maßnahmen des Besonderen Städtebaurechts sowie Fördermaßnahmen, insbesondere im Rahmen der Städtebauförderung aber auch zu anderen raumbezogenen Förderprogrammen, entwickelt und umgesetzt. Teil des Fachdienstes Stadtentwicklung ist zudem die Untere Denkmalbehörde der Stadt Wetter (Ruhr).
Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet.
Bereich:
Fachdienst Stadtentwicklung
Funktion:
Sachbearbeitung
Eingruppierung:
Entgeltgruppe 11 TVÖD
Umfang der Arbeitszeit:
Vollzeit (39 Wochenstunden)
Die zu besetzende Stelle ist teilzeitgeeignet. Vorausgesetzt wird allerdings die Bereitschaft, auch nachmittags Arbeitsleistung an verschiedenen Wochentagen zu erbringen.
Insgesamt ist die Stelle vollzeitig zu besetzen.
Haupttätigkeiten:
Umsetzung des Gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Wetter (Ruhr) 2035 und Entwicklung einer Förderkulisse für den Stadtteil Wengern
Betreuung von Teilprojekten der Stadtumbaumaßnahme Innenstadt Alt-Wetter im Rahmen des Städtebauförderprogramms Lebendige Zentren der Stadt Wetter (Ruhr)
Planung und Begleitung der Umsetzung von städtebaulichen (Förder-)Projekten im Rahmen integrierter Handlungskonzepte und Rahmenkonzepte
Erstellung und ämterübergreifende Abstimmung von Bauleitplänen sowie die Durchführung der entsprechenden Verfahren nach BauGB
Erarbeitung von Stellungnahmen zu überregionalen und regionalen Planungsvorhaben
Fördermittelmanagement
Ausbildungsvoraussetzung:
Diplom-Ingenieur*in (m/w/d) (TU, FH) bzw. Bachelor/Master der Fachrichtung Stadtplanung, Raumplanung oder Architektur/Städtebau oder ein anderer gleichwertiger aufgabenbezogener Abschluss
Besondere Anforderungen:
Fachwissen im Bau- und Planungsrecht und im Bereich Städtebauförderung bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in die entsprechenden Förderrichtlinien
Organisations- und Verhandlungsgeschick
selbständiges und engagiertes Arbeiten
Bereitschaft zu wechselnden Aufgaben, Fortbildungsbereitschaft
hohes Maß an Sensibilität im Umgang mit Bürgern, Konfliktfähigkeit
EDV-Kenntnisse in der Planerstellung, CAD/Gis-Programme sind wünschenswert
Besetzung:
Schnellstmöglich
Die Stadt Wetter (Ruhr) bietet:
Sichere Arbeitsplätze
Familienfreundliches Arbeitsumfeld
Flexible Arbeitszeiten
Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Möglichkeit des mobilen Arbeitens
Betriebliche Altersversorgung im Tarifbereich
Jahressonderzahlung
Gute Anbindung an den ÖPNV
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden
bis spätestens 14.11.2025
erbeten an die
Stadt Wetter (Ruhr), Fachdienst Interne Dienste und Personal, Sachbearbeitung Bewerbungsverfahren, Postfach 146, 58287 Wetter (Ruhr)
(gerne auch elektronisch, möglichst in Form
einer
PDF-Datei, an
bewerbungen@stadt-wetter.de
).
Hinweise:
Zur Gleichstellung:
Die Stadt Wetter (Ruhr) fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Schwerbehindertenrechtes (SGB IX) und der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NW sowie des Gleichstellungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr).
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Zu den Reise- und Unterkunftskosten:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Zum Datenschutz:
Die Stadt Wetter (Ruhr) nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Durchführung des Bewerbungsverfahrens finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
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