Die Einstellung erfolgt als sozialpädagogische Fachkraft nach "Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in Hessen vom 01.02.2018" (in der jeweils gültigen Fassung).
Konkret sind folgende Aufgaben besonders gefordert:
Beratung von Schülerinnen und Schülern und Eltern sowie Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen
Mediation, Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Kontexten (Lernstrategien, Heterogenität und Konfliktbewältigung)
Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit
Offene Angebote für Schülerinnen und Schüler
Inner- und außerschulische Vernetzung in Bezug auf außerschulische Partner und Einrichtungen
Koordination von Terminen bei Runden Tischen und der Schulpsychologie
Unterstützung bei Ausflügen und Unterrichtsgängen
Unsere Anforderungen
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Für die Besetzung der Stelle wird folgender Abschluss vorausgesetzt:
Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter
Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Die geforderte Tätigkeit kann auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden.
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Erfahrungen in der Beratung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern/Erziehungsberechtigte
Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Nachbereitung von schulischen Projekten/von Projekten mit Kindern und Jugendlichen
Erfahrungen in der Kooperation innerhalb eines multiprofessionellen Teams
Kommunikationskompetenz
Erfahrungen in der Krisenintervention
Erfahrungen in der Koordination von Runden Tischen
Allgemeine Hinweise
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Der Einsatz erfolgt im Bereich der Sekundarstufe I mit einem Stellenumfang von 0,50 (20 Stunden).
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewertungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsgesetz (HDSIG).
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
die Schulleiterin/der Schulleiter der Schule für die zu besetzende Stelle;
die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda,
* die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda.
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