Die Anne-Frank-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie ein regionales Beratungs- und Förderzentrum im inklusiven Schulbündnis Rhön. Seit 2020 ist die Erich-Kästner-Schule Teil des Schulverbunds.
Die Gesamtschülerzahl beträgt aktuell rund 80 Schülerinnen und Schüler. Diese werden individuell beim Lernen sowie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. An beiden Standorten werden die Lernenden wohnortnah unterrichtet, begleitet und gezielt auf das Berufsleben vorbereitet.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.afs-gersfeld.de.
Ihre Aufgaben
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Die Einstellung erfolgt als sozialpädagogische Fachkraft nach "Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in Hessen vom 01.02.2018" (in der jeweils gültigen Fassung).
Konkret sind die folgenden Aufgaben an beiden Schulstandorten gefordert:
Beratung
Beratung von Eltern in Erziehungsfragen, von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen und von Schülerinnen und Schülern
Gemeinsame Entwicklung von und Beteiligung an Präventions- und Schutzkonzepten
Soziale Handlungsstrategien erarbeiten und umsetzen
Unterstützung bei der Erstellung individueller Förderpläne (s. auch §§ 6 und 77 VOGSV)
Gesundheitsförderung
Information über andere Hilfsangebote
Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen in multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:
Unterstützung bei Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. Klasse
Stärkung der Schülerinnen und Schüler in ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung
Begleitung von Kindern in sozialemotional schwierigen Situationen (z.B. nach längerer Krankheit)
Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis
Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache
Inner- und außerschulische Vernetzung
Kooperation mit Eltern und Erziehungsberechtigten
Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben, z.B. Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc.
Vernetzung mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und -orten
Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler
Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen)
Projekte in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule
Unterstützung von einzelnen Lehrkräften und Lehrkräfteteams
Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen
Sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung von Einzeldiagnostik der Lehrkraft
Unterstützung im Übergang von Pausen zum Unterricht
Unterstützung bei der Teambildung
Weitere Aufgaben
Unterstützung der Willkommenskultur
Betreuung eines Rückzugsortes
Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen
Kooperation mit den benachbarten Schulen an beiden Schulstandorten
Unsere Anforderungen
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Für die Besetzung der Stelle wird folgender Abschluss vorausgesetzt:
Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter
Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Die geforderte Tätigkeit kann auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden.
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Organisations- und Kooperationsfähigkeit in multiprofessionellen Teams im schulischen Kontext
Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit einer interkulturellen Schülerschaft
Theoretische und praktische Erfahrungen im Bereich der Förderpädagogik
Erfahrungen im Umgang mit heterogener Schüler- und Elternschaft
Allgemeine Hinweise
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Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 50%.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen
deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und
Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und
Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten
Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember
2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023
(BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden
Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewertungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches datenschutz- und Informationsgesetz (HDSIG).
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
der Schulleiter der Schule für die zu besetzende Stelle;
die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda,
* die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda.
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